Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
"Wettbewerbsrecht 4.0": Anpassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung
Auswirkungen der Digitalisierung auf den Wettbewerb stellen dabei eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar
Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet derzeit eine Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Das geht aus der Antwort (19/2891) auf eine Kleine Anfrage (19/2399) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung werde voraussichtlich 2019 festzulegende Inhalte in einem Gesetzentwurf bündeln. Weiter heißt es, das Ministerium arbeite zudem an einer Kommission zum Wettbewerbsrecht 4.0.
Die Abgeordneten hatten speziell wegen Auswirkungen der Digitalisierung auf das Wettbewerbsrecht nachgefragt. Diese Auswirkungen stellten eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar, heißt es zur Begründung. Die Bundesregierung scheine dies erkannt zu haben, gleichwohl gebe es bisher keine Schritte zur Änderung des entsprechenden Gesetzes.
Vorbemerkung der Fragesteller
Das Wettbewerbsrecht ist essentieller Bestandteil einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft. Die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Wettbewerb stellen dabei eine enorme Herausforderung für das Wettbewerbsrecht und die Wettbewerbsbehörden dar. Die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat in dieser Hinsicht zwar an einigen Stellen Abhilfe geleistet, jedoch gibt es, insbesondere im Bereich der Digitalwirtschaft, weiterhin gravierende Lücken. Die Bundesregierung scheint das erkannt zu haben. So wird im bereits 2017 erschienenen Weißbuch "Digitale Plattformen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ein Versagen von bestehendem Recht beschrieben, wodurch der Wettbewerb in einzelnen Sektoren beschränkt sei oder gar ausgeschaltet werde (vgl. S. 57).
Auch die Bundesregierung scheint erkannt zu haben, dass in dieser Legislaturperiode eine Novelle des GWB notwendig ist. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD listet eine Reihe von Stellen auf, an denen die Koalitionäre ansetzen wollen. Trotz dieser Erkenntnisse gab es bisher keine Schritte zur Änderung des GWB. So ist beispielsweise bisher weder ein Zeitplan erstellt worden, noch gibt es Überlegungen zur Besetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Kommission "Wettbewerbsrecht 4.0", wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache 19/1908 hervorgeht.
Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass führende Expertinnen und Experten im Bereich der Wettbewerbspolitik von einer marktbeherrschenden Stellung einzelner Firmen im Bereich der digitalen Plattformen warnen, besorgniserregend. Auch aktuelle Skandale digitaler Plattformen zeigen, dass die Zeit für eine Novellierung des Wettbewerbsrechtes drängt, um solche Skandale in Zukunft zu verhindern oder zumindest die Folgen dieser Skandale abzufedern. Auch über die Schritte, die die Bundesregierung einleiten möchte, um das Wettbewerbsrecht neu zu gestalten, herrscht bisher Unklarheit.
eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 27.07.18
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