Folgen europäischer Stromnetz-Regelungen
Engpassmanagement im Stromnetz – Auswirkungen auf Verbraucher und Klimaschutz
Eine vollständige CO2-Bilanz sei nicht möglich, da die Daten für ausländische Kraftwerkseinsätze nicht energieträgerscharf darstellbar seien
Um Ausgestaltung und Folgen eines grenzüberschreitenden Stromnetz-Managements geht es in der Antwort (19/3338) auf eine Kleine Anfrage (19/2843) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin äußert sich die Deutsche Bundesregierung zu den europäischen Plänen für "Grenzübergänge" von Stromnetzen (Interkonnektoren) und das Zusammenspiel von fossilen und erneuerbaren Energiequellen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, machten die Kosten für Redispatch und Einspeisemanagement 2017 gut zwei Prozent der Stromsystemkosten aus, für welche letztlich die Stromverbraucher aufkommen. Redispatchkosten sind Aufwendungen für die zeitlich befristete Drosselung und Erhöhung der Stromeinspeisung.
Wie viel zusätzliches Kohlendioxid ausgestoßen wird durch solchen Redispatch, kann die Bundesregierung nicht mitteilen. Eine vollständige CO2-Bilanz sei nicht möglich, da die Daten für ausländische Kraftwerkseinsätze nicht energieträgerscharf darstellbar seien, erklärt sie zur Begründung. Die Bundesregierung erwartet von neuen EU-weiten Regelungen, dass sich der grenzüberschreitende Redispatch verbessert und sich positiv auf die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energiequellen auswirkt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 30.08.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.