Bundesbehörden nutzen IMSI-Catcher
Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2018
Stille SMS zum Ausforschen des Standorts ihrer Besitzer oder zum Erstellen von Bewegungsprofilen
Die Deutsche Bundesregierung verweist in den Vorbemerkungen zu ihrer Antwort (19/3678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu "Einsätzen von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2018" (19/3221) darauf, dass die erbetenen Auskünfte "in Teilen geheimhaltungsbedürftig sind, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Dienststellen des Bundes und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen".
Die Linksfraktion wollte unter anderem wissen, welche Bundesbehörden, "an Mobiltelefone sogenannte ,stille SMS' zum Ausforschen des Standorts ihrer Besitzer" oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen geschickt haben und wie viele "stille SMS" von den jeweiligen Behörden im ersten Halbjahr 2018 versandt wurden. Dazu heißt es in der Antwort: Das Bundeskriminalamt (BKA) habe in 20 Fällen und die Bundespolizei (BPOL) in 32 Fällen "IMSI-Catcher" eingesetzt. In diesen Gesamtzahlen seien auch Unterstützungsmaßnahmen für andere Behörden enthalten.
Auf die Frage, welche Bundesbehörden mittlerweile in der Lage seien, "Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen" und in welchem Umfang dies bereits genutzt werde, schreibt die Bundesregierung: "Das in der Fragestellung beschriebene Verfahren wird vom BKA nicht durchgeführt. Die BPOL besitzt keine technischen Möglichkeiten zur Durchführung des beschriebenen Verfahrens." Im Übrigen verweist die Regierung auf die als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" und "VS - Geheim" eingestuften Antwortteile gemäß der Vorbemerkung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.08.18
Newsletterlauf: 08.10.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.