Bundesbehörden nutzen IMSI-Catcher
Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2018
Stille SMS zum Ausforschen des Standorts ihrer Besitzer oder zum Erstellen von Bewegungsprofilen
Die Deutsche Bundesregierung verweist in den Vorbemerkungen zu ihrer Antwort (19/3678) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu "Einsätzen von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen sowie Software zur Bildersuche im ersten Halbjahr 2018" (19/3221) darauf, dass die erbetenen Auskünfte "in Teilen geheimhaltungsbedürftig sind, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von der Kleinen Anfrage betroffenen Dienststellen des Bundes und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen".
Die Linksfraktion wollte unter anderem wissen, welche Bundesbehörden, "an Mobiltelefone sogenannte ,stille SMS' zum Ausforschen des Standorts ihrer Besitzer" oder dem Erstellen von Bewegungsprofilen geschickt haben und wie viele "stille SMS" von den jeweiligen Behörden im ersten Halbjahr 2018 versandt wurden. Dazu heißt es in der Antwort: Das Bundeskriminalamt (BKA) habe in 20 Fällen und die Bundespolizei (BPOL) in 32 Fällen "IMSI-Catcher" eingesetzt. In diesen Gesamtzahlen seien auch Unterstützungsmaßnahmen für andere Behörden enthalten.
Auf die Frage, welche Bundesbehörden mittlerweile in der Lage seien, "Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen" und in welchem Umfang dies bereits genutzt werde, schreibt die Bundesregierung: "Das in der Fragestellung beschriebene Verfahren wird vom BKA nicht durchgeführt. Die BPOL besitzt keine technischen Möglichkeiten zur Durchführung des beschriebenen Verfahrens." Im Übrigen verweist die Regierung auf die als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" und "VS - Geheim" eingestuften Antwortteile gemäß der Vorbemerkung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.08.18
Newsletterlauf: 08.10.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.