Stand beim EU-Kanada-Handelsabkommen
Die vorläufige Anwendung von CETA: Die Bundesregierung hat noch kein Vertragsgesetz zur Ratifzierung von CETA eingebracht
Gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP war eine große Protestbewegung entstanden
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) thematisiert eine Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/1400) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/774). Teile des Abkommens werden seit September 2017 vorläufig angewendet. Aufgrund der Kürze dieses Zeitraums seien verlässliche Daten, aus denen sich konkrete Aussagen ableiten ließen, kaum möglich, argumentiert die Bundesregierung. Manche Verfahren seien außerdem noch nicht in Gang gesetzt - etwa rund um die umstrittenen Streitbeilegungsmaßnahmen. Die Bundesregierung habe auch noch kein Vertragsgesetz zur Ratifzierung von CETA eingebracht.
Vorbemerkung der Fragesteller
Gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP war eine große Protestbewegung entstanden. Hunderttausende Menschen demonstrierten, über drei Millionen Menschen in Europa unterzeichneten die selbst organisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA. Im Zentrum der Kritik standen die Paralleljustiz für Investoren, eine Gefährdung ökologischer und sozialer Standards sowie des Verbraucherschutzes und der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Dennoch traten noch vor der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente im Rahmen der vorläufigen Anwendung weite Teile des CETA-Abkommens am 21. September 2017 in Kraft. Damit ist es an der Zeit zu überprüfen, welche Auswirkungen CETA bisher hatte und welche Mechanismen zur Einbindung der nationalen Regierungen und Parlamente geschaffen wurden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 04.04.18
Newsletterlauf: 23.05.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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