Stand beim EU-Kanada-Handelsabkommen
Die vorläufige Anwendung von CETA: Die Bundesregierung hat noch kein Vertragsgesetz zur Ratifzierung von CETA eingebracht
Gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP war eine große Protestbewegung entstanden
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) thematisiert eine Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/1400) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/774). Teile des Abkommens werden seit September 2017 vorläufig angewendet. Aufgrund der Kürze dieses Zeitraums seien verlässliche Daten, aus denen sich konkrete Aussagen ableiten ließen, kaum möglich, argumentiert die Bundesregierung. Manche Verfahren seien außerdem noch nicht in Gang gesetzt - etwa rund um die umstrittenen Streitbeilegungsmaßnahmen. Die Bundesregierung habe auch noch kein Vertragsgesetz zur Ratifzierung von CETA eingebracht.
Vorbemerkung der Fragesteller
Gegen die Freihandelsabkommen CETA und TTIP war eine große Protestbewegung entstanden. Hunderttausende Menschen demonstrierten, über drei Millionen Menschen in Europa unterzeichneten die selbst organisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA. Im Zentrum der Kritik standen die Paralleljustiz für Investoren, eine Gefährdung ökologischer und sozialer Standards sowie des Verbraucherschutzes und der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Dennoch traten noch vor der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente im Rahmen der vorläufigen Anwendung weite Teile des CETA-Abkommens am 21. September 2017 in Kraft. Damit ist es an der Zeit zu überprüfen, welche Auswirkungen CETA bisher hatte und welche Mechanismen zur Einbindung der nationalen Regierungen und Parlamente geschaffen wurden.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 04.04.18
Newsletterlauf: 23.05.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.