Politische Bedeutung im Fall Netzpolitik


Laut Darstellung der Bundesregierung ist der Minister erst nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen die beiden Journalisten Ende Juli über den Vorgang informiert worden
Das Bundeskanzleramt sei weder von den Beteiligten im BMI noch im Bundesjustizministerium in der Angelegenheit kontaktiert worden

(23.09.15) - Nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung haben die inzwischen eingestellten Ermittlungen gegen zwei Journalisten des Blogs Netzpolitik.org wegen Landesverrats erst durch die Diskussion in den Medien "politische Bedeutung" erlangt. Dies geht aus einer Antwort (18/5859) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5739) hervor. Die Abgeordneten hatten unter anderem Auskunft darüber verlangt, wann und wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) über die Strafanzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) informiert wurde. Anlass für die insgesamt drei Strafanzeigen gegen unbekannt waren Veröffentlichungen von als Verschlusssachen eingestuften Dokumente auf Netzpolitik.org und in der "Süddeutschen Zeitung" (SZ).

Laut Darstellung der Bundesregierung ist der Minister erst nach Bekanntwerden der Ermittlungen gegen die beiden Journalisten Ende Juli über den Vorgang informiert worden. In Hinblick auf die Veröffentlichung bei Netzpolitik.org vom 25. Februar 2015 und 15. April 2015 habe das BfV jeweils die zuständige Fachabteilung und die Sicherheitsstaatssekretärin des Bundesinnenministeriums (BMI) über die Absicht informiert, Anzeige zu stellen. Über die am 9. Juni 2015 eingereichte Anzeige gegen unbekannt im Zuge einer Veröffentlichung in der SZ sei die Sicherheitsstaatssekretärin am 16. Juni informiert worden.

Zur Einordnung der Anzeigen vor dem Bekanntwerden der Ermittlungen schreibt die Bundesregierung, dass Gegenstand der Unterrichtungen an das BMI die Absicht gewesen sei, "einen offenkundig strafbaren Sachverhalt (Weitergabe von Verschlusssachen an Medien) zur Anzeige zu bringen und dadurch die Strafverfolgungsbehörden in der rechtsstaatlichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die unabhängig von der Anzeige bestehen, zu unterstützen". Weiter heißt es, die "gebotene Strafverfolgung des Täters beziehungsweise der Täter hat erst durch die Mediendiskussion eine politische Bedeutung erlangt, die zudem eine Unterrichtung des Ministers persönlich veranlasste".

Das Bundeskanzleramt sei weder von den Beteiligten im BMI noch im Bundesjustizministerium in der Angelegenheit kontaktiert worden. In Hinblick auf die von den Grünen-Abgeordneten aufgeworfene Frage, ob dies aufgrund der politischen Bedeutsamkeit der Angelegenheit nicht gemäß Gemeinsamer Geschäftsordnung der Bundesministerien hätte geschehen müssen, verweist die Bundesregierung darauf, dass die Einschätzung der Bedeutsamkeit im Einzelfall den Ministerien obliege. Mitarbeiter des Bundeskanzleramts seien am 21. April "am Rande einer Besprechung" vom Präsidenten des BfV über die ersten beiden Anzeigen in "allgemeiner Form" informiert worden. Weitere Einzelheiten über den Gesamtvorgang seien dem Bundeskanzleramt vor den Presseveröffentlichungen vom 30. Juli 2015 nicht bekannt gewesen. (Deutsche Bundesregierung: ra)




Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen