Biometriefunktion im Personalausweis
Bundesregierung sieht keinen Bedarf für weitere biometrische Merkmale in Personalausweis
Sicherheitsmerkmale schützen ihn "bestmöglich vor Fälschung und Missbrauch"
(10.07.12) - Die Bundesdruckerei hat seit dem 1. November 2010 laut Bundesregierung rund 14 Millionen Personalausweise produziert und an die Personalausweisbehörden ausgeliefert. In ihrer Antwort (17/10052) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9864) verweist die Regierung darauf, dass der seit diesem Tag ausgestellte neue Personalausweis zahlreiche Sicherheitsmerkmale enthält, die ihn "bestmöglich vor Fälschung und Missbrauch schützen".
Der neue Personalausweis enthalte einen kontaktlosen Chip, der neben der Online-Ausweisfunktion und der Signaturfunktion auch eine Biometriefunktion bietet, in deren Rahmen das Foto und auf Wunsch des Ausweisinhabers zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
"Mit dem neuen Personalausweis begegnet Deutschland den Herausforderungen der nächsten Jahre und bestätigt seine führende Rolle in Bezug auf die Ausgabe sicherer Ausweisdokumente", schreibt die Regierung weiter. Der Personalausweis erfülle die Anforderungen der Internationalen zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) und setze Standards im internationalen Bereich und im Speziellen innerhalb der Europäischen Union. Die Bundesregierung sieht daher der Antwort zufolge keinen Bedarf, weitere biometrische Merkmale oder Daten zu speichern. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).