Steuerfreie betriebliche Risikoausgleichsrücklage
Landwirte sollen steuerfreie Rücklagen bilden können
Risikos in der Landwirtschaft: Gefahren für die Tier- und Pflanzengesundheit
(11.07.12) - Landwirtschaftliche Betriebe sollen eine steuerfreie betriebliche Risikoausgleichsrücklage bilden können. Die Linksfraktion fordert dazu in einem Antrag (17/10099) die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Jahressteuergesetz. Die Höhe der Rücklage soll bis zu 20 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen können.
Grund für die Forderung sind bisher völlig unbekannte oder regional unbekannte beziehungsweise zurückkehrende Gefahren für die Tier- und Pflanzengesundheit. Ursache dafür seien die weltweiten Handels- und Personenströme sowie Klimawandeleffekte. "Sie führen in vielen Regionen Deutschlands zu immer höheren betrieblichen Risiken für die landwirtschaftliche Erzeugung, die sich nicht oder nur sehr begrenzt durch vorsorgliches betriebliches Handeln vermeiden lassen", schreibt die Fraktion.
Hinzu kämen extreme Wetterereignisse mit Hochwassern beziehungsweise Dürreperioden. Sie würden zu betriebswirtschaftlich kaum mehr kalkulierbaren Produktionsrisiken führen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
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Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
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