Kartellamt muss Rüstungsfusion prüfen
Fusion des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann mit dem französischen Konzern Nexter
Zusammenschlussvorhaben noch nicht beim Bundeskartellamt angemeldet
(02.09.15) - Eine Fusion des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann mit dem französischen Konzern Nexter würde unter die Zusammenschlusskontrolle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallen und wäre damit vom Bundeskartellamt zu prüfen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5701) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5511) schreibt, ist das Zusammenschlussvorhaben noch nicht beim Bundeskartellamt angemeldet worden.
Weiter erklärt die Regierung, sie werde den Prozess des Zusammenschlusses begleiten, "um sicherzustellen, dass die Sicherheitsinteressen Deutschlands gewahrt werden". Nach Unterzeichnung des Fusionsvertrages werde mit Frankreich der Abschluss einer bilateralen Vereinbarung über Konsultationen zu strategischen und rüstungspolitischen Fragestellungen angestrebt.
Beide Unternehmen würden weiterhin den geltenden Exportvorschriften unterliegen, stellt die Regierung fest. Eine Veränderung der gegenwärtigen Genehmigungspraxis bezüglich transnationaler Rüstungskooperation sei nicht geplant. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
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