Regierungsbericht: Rente mit 67 war richtig


Die Erwerbsbeteiligung und die Arbeitsmarktchancen hätten sich gerade für die Älteren deutlich verbessert
Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Älteren sei deutlich gestiegen


(02.12.10) - Die Deutsche Bundesregierung hält an der Rente mit 67 fest. Dies schreibt sie in ihrem Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, der in Form einer Unterrichtung (17/3814) vorliegt. Die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sei notwendig und bleibe weiterhin vertretbar, lautet das Fazit des Berichts, zu dem die Regierung per Gesetz alle vier Jahre verpflichtet ist.

Die Rente mit 67 diene der Sicherung des Wohlstands, gewährleiste die Gerechtigkeit zwischen den Generationen und stärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, heißt es weiter.

Die Entwicklung am Arbeitsmarkt in den letzten Jahren bestärke sie in ihrer Einschätzung, schreibt die Regierung. Die Erwerbsbeteiligung und die Arbeitsmarktchancen hätten sich gerade für die Älteren deutlich verbessert. Deutschland habe das EU-Ziel 2010, die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen bis 2010 auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen, bereits im Jahr 2007 überschritten.

Auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Älteren sei deutlich gestiegen, schreibt die Regierung. Von dieser Entwicklung profitierten nicht nur die Personen im Alter zwischen 55 und unter 65 Jahren, sondern insbesondere auch jene im Alter zwischen 60 und unter 65 Jahren.

Deren Erwerbstätigenquote habe sich seit 2000 nahezu verdoppelt und liege aktuell bei rund 40 Prozent. Nach aktuellen Daten von Eurostat liege diese Quote im zweiten Quartal 2010 sogar bereits bei 41,1 Prozent. Auch die Beschäftigungsquote bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter zwischen 60 und 64 Jahren habe sich seit dem Jahr 2000 verdoppelt und betrage rund 23 Prozent. Die Entwicklung zeige, dass der Prozess einer längeren Erwerbsdauer bereits begonnen habe und sehr dynamisch verlaufe.

Die aktuelle gesellschaftliche Debatte über die Anhebung der Regelaltersgrenze zeige die Notwendigkeit einer sachlichen Auseinandersetzung über die Chancen und Herausforderungen der in dem Bericht beschriebenen Veränderungen der Arbeitswelt, schreibt die Bundesregierung. Der bereits eingeleitete Paradigmenwechsel müsse sich fortsetzen. Ein längeres Erwerbsleben sei keine Bedrohung, sondern eine Chance auf mehr Wohlstand und Teilhabe für die Menschen, wenn der Prozess nicht von heute auf morgen geschehe, sondern über einen längeren Zeitraum von allen Beteiligten gestaltet werde.

Hintergrund des Berichts ist die im Jahr 2007 beschlossene Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Damit habe die damalige Regierung auf die demografische Entwicklung und die sich abzeichnende Veränderung im Altersaufbau der Bevölkerung reagiert, heißt es in der Vorlage.

Ziel sei die Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Altersgrenzen werden ab 2012 von derzeit 65 Jahren schrittweise über 18 Jahre hinweg auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Erst für die Jahrgänge ab 1964, also die heute 46-Jährigen und Jüngeren, gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Eine lange Übergangszeit ermögliche die notwendigen Anpassungen und verteile die Folgen des demografischen Wandels gerecht zwischen den Generationen, schreibt die Regierung. Die Anhebung der Altersgrenze verhindere eine Überforderung der jüngeren Generation und erhöhe das Einkommensniveau für die künftigen Rentnerinnen und Rentner. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen