Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Regierung: Kein Datenabgleich der akkreditierten Personen der Fußball-WM 2006 mit FBI-Terror-Datenbank
Aufgabe der Sicherheitsbehörden sei es gewesen, die Zuverlässigkeitsüberprüfung "auf eine möglichst verlässliche Grundlage zu stützen
(03.02.11) - Ein Datenabgleich der für die Fußballweltmeisterschaft 2006 akkreditierten Personen mit einer FBI-Terror-Datenbank ist nach Angaben der Deutschen Bundesregierung nicht vorgenommen worden. Auch habe keine Übermittlung sämtlicher Antragsdaten im Zusammenhang mit Akkreditierungen beziehungsweise den Zuverlässigkeitsüberprüfungen anlässlich dieser Weltmeisterschaft (WM) an US-amerikanische Behörden stattgefunden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4315).
Darin verweist die Fraktion darauf, dass das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in der Ausgabe 48/2010 von einem Datenabgleich der 147.000 für die Fußball-WM 2006 akkreditierten Personen mit der Terror-Datenbank des FBI berichtet habe.
Wie die Regierung in ihrer Antwort erläutert, wurden Akkreditierungen ausschließlich vom Organisationskomitee Deutschland der Fußballweltmeisterschaft 2006 als privatem Veranstalter erteilt. Die Sicherheitsbehörden seien lediglich für die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen zuständig gewesen. Hierzu seien die Daten, die das Organisationskomitee auf Grund der Einwilligungserklärungen bei den Antragstellern erhoben hatte, an die Sicherheitsbehörden übermittelt worden. Nach Abschluss der Zuverlässigkeitsüberprüfung wurde vom Bundeskriminalamt gegenüber dem Organisationskomitee eine sicherheitsbehördliche Empfehlung ausgesprochen.
Diese Empfehlung wurde dann vom Organisationskomitee in seine Entscheidung über eine Akkreditierung einbezogen", heißt es in der Antwort weiter.
Dabei sei es Aufgabe der Sicherheitsbehörden gewesen, die Zuverlässigkeitsüberprüfung "auf eine möglichst verlässliche Grundlage zu stützen", betont die Regierung. Vor diesem Hintergrund sei vom Bundeskriminalamt (BKA) und dem US-amerikanischen Federal Bureau of Investigation (FBI) im Mai 2006 "ein 'Letter of Understanding' bezüglich des Austausches von Daten zu Personen mit Terrorismusbezug zur Verwendung im Akkreditierungsverfahren" im Rahmen der Fußball-WM unterzeichnet worden. Auf dieser Grundlage seien von den US-Behörden Daten der "No-Fly-List" an das BKA übermittelt worden.
Diese "No-Fly-List" erfasst den Angaben zufolge Personen, die nach Erkenntnis der US-Seite über "Terrorismusbezüge" verfügen. Die empfangenen Daten seien vom BKA in die BKA-Datei "Flug" eingestellt worden. Diese Datei wurde laut Bundesregierung ausschließlich für die von der US-Seite übermittelten Daten errichtet. "Im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung wurde dann mit den Daten der zu akkreditierenden Personen, welche vom Organisationskomitee an das BKA übermittelt wurden, ein Datenabgleich durchgeführt. Ein Treffer in der Datei "Flug" wurde dabei nicht erzielt", heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>