Keine Kriterien für Solidargemeinschaften
Deutsche Regierung plant keine eigenen Regeln für Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen
Nach dem Sozialgesetzbuch sindPersonen, die weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung versichert sind, versicherungsfrei
(03.02.11) - Die Deutsche Bundesregierung plant derzeit keine Anerkennungsregeln für kleine Solidargemeinschaften als Alternative zur Krankenversicherung. Allerdings habe sie der Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen und Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen (BASSG) einen Vorschlag unterbreitet, wie deren Mitgliedsorganisationen eine rechtssichere Stellung erlangen könnten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/4386) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4284).
Danach ist der derzeit einzig gangbare Weg, wenn sich die Selbsthilfeeinrichtungen in so genannte Kleinere Vereine gemäß Paragraf 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes umwandeln.
Die Abgeordneten hatten darauf hingewiesen, dass es bislang keine allgemein verbindlichen Kriterien für Solidargemeinschaften wie etwa den Verein Pfälzischer Pfarrerinnen und Pfarrer gebe, deren Mitglieder sich im Krankheitsfall gegenseitig unterstützen. Nach dem Sozialgesetzbuch seien Personen, die weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung versichert sind, versicherungsfrei, wenn für sie ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall besteht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.