Außenprüfungen durch Steuerbehörden
Deutsche Bundesregierung betont: Hausbesuche vom Finanzamt nicht ohne Anlass
Kontrollen über die Erfassung von Einahmen aus Kapitalerträgen erfolgen nur dann, wenn Angaben des Steuerpflichtigen unschlüssig oder widersprüchlich sind
(03.06.09) - Die Deutsche Bundesregierung hat bestritten, dass sie Außenprüfungen durch Steuerbehörden bei Personen mit Einkünften über 500.000 Euro ohne Anlass vornehmen lassen will. Solche Prüfungen würden nicht ohne Anlass vorgenommen und seien überdies verfassungskonform, heißt es in einer Antwort der Regierung (16/12974) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12756).
So würden Kontrollen über die Erfassung von Einahmen aus Kapitalerträgen nur dann erfolgen, wenn die Angaben des Steuerpflichtigen unschlüssig oder widersprüchlich seien. Wie viele Außenprüfungen bei Personen mit Einkünften über 500.00 Euro vorgenommen werden, kann die Bundesregierung nicht miteilen. Es gebe nur Angaben über Betriebsprüfungen bei Personen mit bedeutenden Einkünften. Danach wurden 2008 bei diesem Personenkreis 1.770 Betriebsprüfungen durchgeführt. 2007 waren es 1.612.
Insgesamt gab es nach Angaben der Bundesstatistik zur Lohn- und Einkommensteuer 2004 27.929 Steuerpflichtige mit einem Einkommen über 500.000 Euro. Sie erzielten zusammen ein Einkommen von 37 Milliarden Euro und zahlten 14,1 Milliarden Euro Einkommensteuern. 1998 hatte die Zahl der Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen über 500.000 Euro noch 32.187 betragen. Sie erzielten 53 Milliarden Euro Einkommen und zahlten 21,7 Milliarden Euro Einkommensteuern. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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