Außenprüfungen durch Steuerbehörden
Deutsche Bundesregierung betont: Hausbesuche vom Finanzamt nicht ohne Anlass
Kontrollen über die Erfassung von Einahmen aus Kapitalerträgen erfolgen nur dann, wenn Angaben des Steuerpflichtigen unschlüssig oder widersprüchlich sind
(03.06.09) - Die Deutsche Bundesregierung hat bestritten, dass sie Außenprüfungen durch Steuerbehörden bei Personen mit Einkünften über 500.000 Euro ohne Anlass vornehmen lassen will. Solche Prüfungen würden nicht ohne Anlass vorgenommen und seien überdies verfassungskonform, heißt es in einer Antwort der Regierung (16/12974) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12756).
So würden Kontrollen über die Erfassung von Einahmen aus Kapitalerträgen nur dann erfolgen, wenn die Angaben des Steuerpflichtigen unschlüssig oder widersprüchlich seien. Wie viele Außenprüfungen bei Personen mit Einkünften über 500.00 Euro vorgenommen werden, kann die Bundesregierung nicht miteilen. Es gebe nur Angaben über Betriebsprüfungen bei Personen mit bedeutenden Einkünften. Danach wurden 2008 bei diesem Personenkreis 1.770 Betriebsprüfungen durchgeführt. 2007 waren es 1.612.
Insgesamt gab es nach Angaben der Bundesstatistik zur Lohn- und Einkommensteuer 2004 27.929 Steuerpflichtige mit einem Einkommen über 500.000 Euro. Sie erzielten zusammen ein Einkommen von 37 Milliarden Euro und zahlten 14,1 Milliarden Euro Einkommensteuern. 1998 hatte die Zahl der Steuerpflichtigen mit einem Jahreseinkommen über 500.000 Euro noch 32.187 betragen. Sie erzielten 53 Milliarden Euro Einkommen und zahlten 21,7 Milliarden Euro Einkommensteuern. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.