Glücksspiel und Medienmissbrauch


Drogenbeauftragte will Glücksspiel- und Medikamentensucht mit gesetzlichen Regulierungen zur Angebotsreduzierung bekämpft sehen
Gesundheitsgefährdendes und suchtförderndes Verhalten frühzeitig verhindern

(04.04.14) - Neben dem Alkohol- und Tabakkonsum stehen auch die Glücksspiel- und Medikamentensucht sowie die exzessive Mediennutzung im Blickpunkt der neuen Drogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU). Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/725) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/555) schreibt, geht es unverändert darum, gesundheitsgefährdendes und suchtförderndes Verhalten frühzeitig zu verhindern.

Die Drogenbeauftragte werde die bisherige Ausrichtung in der Drogen- und Suchtpolitik fortsetzen mit den bewährten Schwerpunkten "Prävention", "Beratung und Behandlung", "Maßnahmen zur Schadenreduzierung" sowie "gesetzliche Regulierungen zur Angebotsreduzierung". Die CSU-Politikerin Mortler hat das Amt seit Januar 2014 inne. Sie übernahm den Posten von der FDP-Abgeordneten Mechthild Dyckmans.

Wie aus der Antwort der Regierung weiter hervorgeht, gab das Bundesgesundheitsministerium 2013 rund 3,1 Millionen Euro für Forschungs- und Modellprojekte aus, die mit den Themen Drogen und Sucht zusammenhängen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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