Frauenquote in der Privatwirtschaft


Grüne fordern: Deutsche Bundesregierung müsse zügig einen Gesetzentwurf für eine Frauenquote in Aufsichtsräten von börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen vorlegen
Die Grünen berufen sich in ihrem Antrag auf Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes

(08.04.14) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihre Forderung nach Frauenquoten in der Privatwirtschaft erneuert. In einem Antrag (18/773) fordert sie gesetzliche Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen auf allen betrieblichen Ebenen, auf denen sie unterrepräsentiert sind. Die Regierung müsse zügig einen Gesetzentwurf für eine Frauenquote in Aufsichtsräten von börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen vorlegen. Die Quote soll nach dem Willen der Fraktion ab dem Jahr 2015 bei 30 Prozent und ab dem Jahr 2017 bei 40 Prozent liegen.

Die Grünen berufen sich in ihrem Antrag auf Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Demnach sei der Staat verpflichtet, "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken. Diesem Auftrag käme der Staat jedoch in vielen Bereichen nicht nach. Die bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen der Privatwirtschaft, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, hätten nicht zu einer Trendwende geführt. (Deutscher Bundestag: ra)


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