Frauenquote in der Privatwirtschaft
Grüne fordern: Deutsche Bundesregierung müsse zügig einen Gesetzentwurf für eine Frauenquote in Aufsichtsräten von börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen vorlegen
Die Grünen berufen sich in ihrem Antrag auf Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes
(08.04.14) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihre Forderung nach Frauenquoten in der Privatwirtschaft erneuert. In einem Antrag (18/773) fordert sie gesetzliche Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen auf allen betrieblichen Ebenen, auf denen sie unterrepräsentiert sind. Die Regierung müsse zügig einen Gesetzentwurf für eine Frauenquote in Aufsichtsräten von börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen vorlegen. Die Quote soll nach dem Willen der Fraktion ab dem Jahr 2015 bei 30 Prozent und ab dem Jahr 2017 bei 40 Prozent liegen.
Die Grünen berufen sich in ihrem Antrag auf Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Demnach sei der Staat verpflichtet, "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und "auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken. Diesem Auftrag käme der Staat jedoch in vielen Bereichen nicht nach. Die bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen der Privatwirtschaft, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, hätten nicht zu einer Trendwende geführt. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.