Aufsichtsrat für Russisch-Deutsche Energie-Agentur


Regierung beantragt Ausnahme von dem Verbot der Zugehörigkeit zu Aufsichtsrat für Mitglieder der Bundesregierung
Der für die Entsendung erforderliche Bundestagsbeschluss soll über die Ausnahme in der nächsten Sitzung des Parlaments herbeigeführt werden


(25.08.11) - Die Bundesregierung hat die Entsendung von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) in den Aufsichtsrat der Russisch-Deutschen Energie-Agentur (rudea) beschlossen. Dies geht aus ihrem Antrag "Ausnahme von dem Verbot der Zugehörigkeit zu einem Aufsichtsrat für Mitglieder der Bundesregierung" (17/6670) hervor.

Danach soll der für die Entsendung erforderliche Bundestagsbeschluss über die Ausnahme in der nächsten Sitzung des Parlaments herbeigeführt werden.

rudea ist unter anderem an Pilotprojekten zur Netzmodernisierung und zur verstärkten Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Russland beteiligt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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