Ronald Pofalla zur NSA-Aufklärung
Deutsche Nachrichtendienste hätten den Datenschutz zu 100 Prozent eingehalten
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig
(05.08.13) - "Die deutschen Nachrichtendienste arbeiten nach Recht und Gesetz", sagte der Chef des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla, nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Er betonte, die Nachrichtendienste würden in Deutschland rechtstaatlich kontrolliert. Pofalla hatte zuvor das Parlamentarische Kontrollgremium in einer mehrstündigen Sitzung umfassend informiert.
Der Chef des Bundeskanzleramts (ChefBK) leitet das Bundeskanzleramt, die zentrale Koordinierungsstelle der Regierungspolitik. Der ChefBK nimmt gleichzeitig die Aufgabe des Beauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste wahr. Pofalla betonte, dass der Datenschutz "von den deutschen Nachrichtendiensten zu 100 Prozent eingehalten" wird. Er ging auch auf die öffentlich geäußerten Vermutungen ein, dass massenhaft deutsche Daten an die USA übermittelt worden seien: "Diese Aussage ist eindeutig falsch."
"Die Nachrichtendienste werden bei uns rechtsstaatlich korrekt kontrolliert", sagte Pofalla und legte Wert auf die Feststellung, dass er seiner "Verantwortung auf rechtsstaatliche Kontrolle dieser nachrichtendienstlichen Arbeit in den ganzen vier Jahren zu hundert Prozent nachgekommen" sei.
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig. Über seine Kontrolltätigkeit erstattet das Gremium dem Deutschen Bundestag Bericht. Grundsätzlich unterliegen die Beratungen des PKGr strikter Geheimhaltung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.