Kein generelles Verbot von Bisphenol A


In Hinblick auf den allgemeinen Umgang mit sogenannten endokrinen Disruptoren, hormonell wirksame Substanzen wie BPA oder polychlorierte Bephenyle (PCB), sieht die Bundesregierung weiterhin die Europäische Kommission in der Pflicht, regulatorisch zu liefern
SML sollen nach Ansicht der Kommission für beschichtete und lackierte Lebensmittelkontaktmaterialien festgelegt werden

(07.03.16) - Die Deutsche Bundesregierung sieht keine wissenschaftliche Grundlage für ein generelles Verbot von Bisphenol A (BPA) als Weichmacher in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Dies geht aus einer Antwort (18/7335) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6982) hervor. Auch eine "nationale Regelung" in Bezug auf BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien werde nicht verfolgt, heißt es in der Antwort in Hinblick auf ein solches bereits 2015 in Frankreich ausgesprochenes Verbot. Vielmehr verweist die Bundesregierung auf Maßnahmen auf europäischer Ebene. So habe die Europäische Kommission Ende 2015 eine "Roadmap zu Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien" vorgelegt. Vorgeschlagen werde demnach, für BPA den "spezifischen Migrationsgrenzwert" (SML) abzusenken.

Dieses habe auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft von der Kommission gefordert, betont die Bundesregierung. SML sollen nach Ansicht der Kommission für beschichtete und lackierte Lebensmittelkontaktmaterialien festgelegt werden.

In Hinblick auf den allgemeinen Umgang mit sogenannten endokrinen Disruptoren, hormonell wirksame Substanzen wie BPA oder polychlorierte Bephenyle (PCB), sieht die Bundesregierung weiterhin die Europäische Kommission in der Pflicht, regulatorisch zu liefern. Einen von den Fragestellern ebenfalls mit Verweis auf Frankreich angesprochenen "nationalen Aktionsplan" lehnt sie ab.

Wie die Grünen in ihrer Vorbemerkung ausgeführt hatten, hätte die Kommission bis Ende 2013 auf Grundlage des europäischen Pestizid- und Biozidrechts einen Kriterienkatalog vorlegen müssen, nach dem hormonell wirksame Chemikalien identifiziert werden können. Dies ist aber bis heute nicht geschehen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sie bereits 2013 ein Positionspapier zur Unterstützung der Kommission vorgelegt habe. Zudem habe Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im Januar 2015 gegenüber dem federführenden Kommissar der Kommission, Vytenis Andriukatis, darauf gedrängt, das Thema zu einem "politischen Schwerpunkt" zu machen, heißt es in der Antwort.

Deutschland habe zudem im EU-Ministerrat zugestimmt, dass der Rat eine Klage Schwedens gegen die Kommission wegen Nicht-Einhaltung der Frist unterstütze. Auf einen Beitritt zu der Klage sei allerdings aufgrund geringer Erfolgsaussichten verzichtet worden, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen