ERP-Förderrücklage als Kernkapital


BMWi begründet seinen Vorstoß damit, dass mit dem vollumfänglichen Inkrafttreten der KfW-Verordnung am 1. Januar 2016 neue aufsichtsrechtliche Anforderungen für die KfW gelten würden
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe die Kapitalbestandteile der KfW, darunter auch die ERP-Förderrücklage, anhand der Kriterien der CRR geprüft und sei dabei zu dem Ergebnis gekommen, "dass die ERP-Förderrücklage nicht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an hartes Kernkapital genügt"



Die ERP-Förderrücklage soll künftig der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Ausgleich etwaiger Verluste "wie die übrigen Eigenkapitalbestandteile" zur Verfügung stehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen entsprechenden Antrag (18/10825) vorgelegt, um die Zustimmung des Bundestages zu einem "Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage" einzuholen. Geregelt wird darin auch die Vergütung der Rücklage.

Das BMWi begründet seinen Vorstoß damit, dass mit dem vollumfänglichen Inkrafttreten der KfW-Verordnung am 1. Januar 2016 neue aufsichtsrechtliche Anforderungen für die KfW gelten würden. Unter anderem sei die EU-Eigenkapitalverordnung (CRR) auf die KfW entsprechend anzuwenden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe vor diesem Hintergrund die Kapitalbestandteile der KfW, darunter auch die ERP-Förderrücklage, anhand der Kriterien der CRR geprüft und sei dabei zu dem Ergebnis gekommen, "dass die ERP-Förderrücklage nicht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an hartes Kernkapital genügt".

Dieses Ergebnis geht laut der Vorlage auf eine Regelung zurück, wonach die KfW die ERP-Förderrücklage "erst nach den übrigen Gewinn- und Kapitalrücklagen gleichrangig mit dem Grundkapital zum Ausgleich etwaiger Verluste heranziehen wird". Das widerspräche jedoch der in der CRR geforderten uneingeschränkten und unmittelbaren Verfügbarkeit zur Deckung von Risiken oder Verlusten. Ferner sei die festgelegte Vergütungsregel, die eine Festverzinsung bestimme, "aufgrund der gewinnunabhängigen Ausgestaltung gleichfalls nicht mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben für hartes Kernkapital vereinbar".

Das Ministerium plant nach eigener Aussage, sowohl die Regelungen der ERP-Förderrücklage in Bezug auf deren Verfügbarkeit zum Ausgleich etwaiger Verluste der KfW als auch die Vergütung anzupassen, damit die ERP-Förderrücklage der KfW weiterhin als hartes Kernkapital zur Verfügung steht. Gleichzeitig besteht laut der Vorlage Einigkeit zwischen BMWi und KfW, gemeinsam konstruktiv daran zu arbeiten, das ERP Förderpotential optimal auszunutzen und die seitens des Bundesrechnungshofs in seinem Bericht vom 13. September 2016 angemerkte Unterauslastung des ERP-Förderpotentials in der KfW zu reduzieren. Es bestehe zudem das gemeinsame Verständnis, das Engagement im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung zu verstärken. Vor diesem Hintergrund hätten sich das BMWi und die KfW auf ein Arbeitsprogramm zur substantiellen Intensivierung des KfW-Engagements im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung sowie zur Prüfung einer dafür geeigneten Organisationsform, unter anderem der Gründung einer Beteiligungsgesellschaft, verständigt, heißt es in dem Antrag. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 01.02.17
Home & Newsletterlauf: 07.03.17


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen