Permanente Änderung des Steuerrechts


In der 16. Legislaturperiode hat die Deutsche Bundesregierung 54 Gesetze zur Änderung des Steuerrechts eingebracht
Nicht in dieser Aufzählung enthalten sind die steuerrechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung der beiden Konjunkturpakete


(07.08.09) - Die Deutsche Bundesregierung hat in der 16. Legislaturperiode 54 Gesetze zur Änderung des Steuerrechts eingebracht. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (16/13826) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13728) hervor.
Nicht in dieser Aufzählung enthalten sind die steuerrechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung der beiden Konjunkturpakete, die aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht wurden, sowie Gesetzentwürfe des Bundesrates.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Unternehmen, Familien und Arbeitnehmer durch die Steuergesetze entlastet worden seien. Es seien auch eine Reihe von Rechtsvereinfachungen erreicht worden.

So seien im Einkommensteuerrecht Ausnahmetatbestände wie die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen und die Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtsbeihilfen aufgehoben worden.

"Auch die steuerliche - und nicht mehr gerechtfertigte - Einzelsubvention der Eigenheimzulage wurde für Neufälle ab dem Jahr 2006 abgeschafft und somit eine deutliche Rechtsvereinfachung erreicht", schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen