Permanente Änderung des Steuerrechts
In der 16. Legislaturperiode hat die Deutsche Bundesregierung 54 Gesetze zur Änderung des Steuerrechts eingebracht
Nicht in dieser Aufzählung enthalten sind die steuerrechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung der beiden Konjunkturpakete
(07.08.09) - Die Deutsche Bundesregierung hat in der 16. Legislaturperiode 54 Gesetze zur Änderung des Steuerrechts eingebracht. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (16/13826) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13728) hervor.
Nicht in dieser Aufzählung enthalten sind die steuerrechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung der beiden Konjunkturpakete, die aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht wurden, sowie Gesetzentwürfe des Bundesrates.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Unternehmen, Familien und Arbeitnehmer durch die Steuergesetze entlastet worden seien. Es seien auch eine Reihe von Rechtsvereinfachungen erreicht worden.
So seien im Einkommensteuerrecht Ausnahmetatbestände wie die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen und die Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtsbeihilfen aufgehoben worden.
"Auch die steuerliche - und nicht mehr gerechtfertigte - Einzelsubvention der Eigenheimzulage wurde für Neufälle ab dem Jahr 2006 abgeschafft und somit eine deutliche Rechtsvereinfachung erreicht", schreibt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
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