Klage: Vattenfall gegen Deutschland
Deutsche Bundesregierung will sich nicht zu Details einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten äußern
Beim Verfahren geht es um die auch von Deutschland unterzeichnete Energie-Charta
(09.02.10) - Die Deutsche Bundesregierung will sich im Interesse der Wahrung ihrer Rechtspositionen nicht zu Details einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten äußern.
In einer Antwort der Regierung (17/510) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/400) bestätigt die Regierung nur, dass es bei dem Verfahren um die auch von Deutschland unterzeichnete Energie-Charta geht. Die Charta soll Investoren unter anderem "vor willkürlicher Enteignung und enteignungsgleichen Eingriffen" schützen.
Im April 2009 hat der schwedische Staatskonzern Vattenfall AB die Bundesrepublik Deutschland vor dem Washingtoner Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) verklagt. Ursache des Streits sind die umweltrechtlichen Auflagen, die von der Hamburger Senatsverwaltung bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg auferlegt wurden.
Laut in der Presse zitierten Auszügen aus der Klageschrift bewerte Vattenfall AB das Verhalten des Hamburger Senats als "unvereinbar mit internationalen Abkommen" und verlange von der Bundesrepublik Deutschland eine Kompensationszahlung in Höhe von 1,4 Mrd. Euro plus Zinsen sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
-
Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
-
Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
-
Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
-
Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.