EU-Leiharbeitsrichtlinie und Zeitarbeitsbranche


Deutsche Bundesregierung betont Chancen der Zeitarbeit für Arbeitslose
Zeitarbeit sei für Langzeitarbeitslose eine "unverzichtbare Chance auf einen Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
"

(09.02.10) - Die Deutsche Bundesregierung überprüft derzeit die aktuellen Entwicklungen in der Zeitarbeitsbranche. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/487) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/343) zu den Arbeitsbedingungen in dieser Branche hervor.

Zeitarbeit sei für Langzeitarbeitslose eine "unverzichtbare Chance auf einen Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung", heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung verweist zudem darauf, dass Zeitarbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Arbeitnehmerschutzrechte wie alle anderen Arbeitnehmer hätten.

Gesetzliche Regelungen ermöglichten den Tarifvertragsparteien häufig die Arbeitsbedingungen abweichend von den gesetzlichen Mindestbedingungen zu gestalten. "Diese sogenannten Tariföffnungsklauseln beruhen auf dem Vertrauen in eine verantwortungsvolle und tragfähige Sozialpartnerschaft", erklärt die Bundesregierung weiter. Sofern der Gesamtschutz der Zeitarbeitnehmer gewährleistet sei, könnten Tarifverträge auch vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen.

Inwieweit die EU-Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt werden muss, werde gegenwärtig geprüft. Nach Abschluss der Prüfung will die Bundesregierung einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie unterbreiten. Aufgrund ihres Elften Berichts über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, dass Unternehmen Zeitarbeit nicht mehr zur Abfederung von Auftragsspitzen einsetzen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen