EU-Leiharbeitsrichtlinie und Zeitarbeitsbranche


Deutsche Bundesregierung betont Chancen der Zeitarbeit für Arbeitslose
Zeitarbeit sei für Langzeitarbeitslose eine "unverzichtbare Chance auf einen Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
"

(09.02.10) - Die Deutsche Bundesregierung überprüft derzeit die aktuellen Entwicklungen in der Zeitarbeitsbranche. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/487) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/343) zu den Arbeitsbedingungen in dieser Branche hervor.

Zeitarbeit sei für Langzeitarbeitslose eine "unverzichtbare Chance auf einen Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung", heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung verweist zudem darauf, dass Zeitarbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Arbeitnehmerschutzrechte wie alle anderen Arbeitnehmer hätten.

Gesetzliche Regelungen ermöglichten den Tarifvertragsparteien häufig die Arbeitsbedingungen abweichend von den gesetzlichen Mindestbedingungen zu gestalten. "Diese sogenannten Tariföffnungsklauseln beruhen auf dem Vertrauen in eine verantwortungsvolle und tragfähige Sozialpartnerschaft", erklärt die Bundesregierung weiter. Sofern der Gesamtschutz der Zeitarbeitnehmer gewährleistet sei, könnten Tarifverträge auch vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen.

Inwieweit die EU-Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt werden muss, werde gegenwärtig geprüft. Nach Abschluss der Prüfung will die Bundesregierung einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie unterbreiten. Aufgrund ihres Elften Berichts über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, dass Unternehmen Zeitarbeit nicht mehr zur Abfederung von Auftragsspitzen einsetzen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen