EU-Leiharbeitsrichtlinie und Zeitarbeitsbranche
Deutsche Bundesregierung betont Chancen der Zeitarbeit für Arbeitslose
Zeitarbeit sei für Langzeitarbeitslose eine "unverzichtbare Chance auf einen Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung"
(09.02.10) - Die Deutsche Bundesregierung überprüft derzeit die aktuellen Entwicklungen in der Zeitarbeitsbranche. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/487) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/343) zu den Arbeitsbedingungen in dieser Branche hervor.
Zeitarbeit sei für Langzeitarbeitslose eine "unverzichtbare Chance auf einen Zugang zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung", heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung verweist zudem darauf, dass Zeitarbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Arbeitnehmerschutzrechte wie alle anderen Arbeitnehmer hätten.
Gesetzliche Regelungen ermöglichten den Tarifvertragsparteien häufig die Arbeitsbedingungen abweichend von den gesetzlichen Mindestbedingungen zu gestalten. "Diese sogenannten Tariföffnungsklauseln beruhen auf dem Vertrauen in eine verantwortungsvolle und tragfähige Sozialpartnerschaft", erklärt die Bundesregierung weiter. Sofern der Gesamtschutz der Zeitarbeitnehmer gewährleistet sei, könnten Tarifverträge auch vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen.
Inwieweit die EU-Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt werden muss, werde gegenwärtig geprüft. Nach Abschluss der Prüfung will die Bundesregierung einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie unterbreiten. Aufgrund ihres Elften Berichts über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, dass Unternehmen Zeitarbeit nicht mehr zur Abfederung von Auftragsspitzen einsetzen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.