Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011
Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Problem: Niveau von Mindestlöhnen - Konkrete Maßnahmen geplant?
(09.05.11) - Die Fraktion Die Linke verlangt erneut Auskunft von der Deutsche Bundesregierung über Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die seit dem 1. Mai in Europa gilt. In einer Kleinen Anfrage (17/5618) bezeichnet die Fraktion die Antwort der Bundesregierung (17/5132) auf eine bereits vorliegende Kleine Anfrage (17/4951) zum gleichen Thema als "teilweise ausweichend".
Daher wollen die Abgeordneten in einer Nachfrage wissen, ob sich auch nach Auffassung der Bundesregierung ihre Antworten so zusammenfassen ließen, dass sie angesichts der Arbeitnehmerfreizügigkeit keinen Handlungsbedarf sehe. Andernfalls solle die Bundesregierung angeben, welchen Handlungsbedarf sie sehe und welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen wolle.
Unter anderem will die Linke wissen:
"Wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union dafür einsetzen, dass entsprechend der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 (2008/2034(INI)) die EU eine Zielvorgabe zum Niveau von Mindestlöhnen in Höhe von mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns vereinbart, sowie des Weiteren dafür, dass ein Zeitplan zur Einhaltung dieser Vorgabe in allen Mitgliedstaaten festgelegt wird?"
(Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.