Regelungen zu Sonn- und Feiertagsarbeit
Deutsche Bundesregierung: Drei Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten nie sonn- oder feiertags
Dennoch will die Bundesregierung mit den Ländern über einen Handlungsbedarf beraten
(10.02.15) - Die Deutsche Bundesregierung hält die bundesweiten Regelungen zur Sonn- und Feiertagsruhe für ausreichend. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/3681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3611). Sie betont darin auch die Zuständigkeit der Länder, Ausnahmeregelungen zuzulassen. Anlass der Anfrage war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2014.
Darin ging es um eine Verordnung des Landes Hessen, die Sonntagsarbeit unter anderem in Videotheken, Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften erlaubt hatte. In diesen Punkten erklärten die Richter die Verordnung für nichtig. Ähnliche Regelungen in anderen Bundesländern seien von dem Urteil formal nicht betroffen, heißt es in der Antwort weiter. Dennoch will die Bundesregierung mit den Ländern über einen Handlungsbedarf beraten.
Die Grünen-Fraktion hatte sich auch nach aktuellen Zahlen erkundigt. Drei Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland würden nie sonn- oder feiertags arbeiten, schreibt die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort. Nach Zahlen des statistischen Bundesamtes seien Arbeitnehmer in dem Bereich Land-, Forstwirtschaft und Fischerei am meisten betroffen. Rund 47 Prozent von ihnen hätten im Jahr 2013 ständig, regelmäßig oder gelegentlich sonntags gearbeitet. Mit knapp 39 Prozent folgten Erwerbstätige im Bereich Öffentliche und private Dienstleistungen, im Bereich Verkehr, Lagerei und Kommunikation sei knapp jeder Dritte betroffen gewesen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.