Millionen-Kosten im Vattenfall-Verfahren
Als Termin für das von Vattenfall angestrengte internationale Schiedsverfahren erwartet die Bundesregierung den Sommer 2016
Gegenwert von 200.000 US-Dollar entfällt auf Gerichtskosten
(06.02.15) - Im laufenden Investor-Staat-Schiedsverfahren des Energiekonzerns Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Abschaltung von Atomkraftwerken sind bisher rund 3,66 Millionen Euro Kosten für Rechtsanwälte, Gutachten sowie für Übersetzungen angefallen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3434) weiter mitteilt, entfällt der Gegenwert von 200.000 US-Dollar auf Gerichtskosten.
Für die Prozessbevollmächtigten des Bundes im Rahmen von Klagen der Energieversorger vor dem Bundesverfassungsgericht wegen des Atomausstiegs fielen bisher Kosten in Höhe von 355.920,37 Euro an.
Als Termin für das von Vattenfall angestrengte internationale Schiedsverfahren erwartet die Bundesregierung den Sommer 2016. Die Forderungen von Vattenfall hält die Bundesregierung für unbegründet. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.