Niedriglohnsektor Leiharbeit


Bundesregierung: Überdurchschnittlich viele Leiharbeitnehmer arbeiten im Niedriglohnbereich
Das Gesetz zur Tarifeinheit verfolgt keinen branchenbezogenen Ansatz

(11.06.15) - Überdurchschnittlich viele Leiharbeitnehmer arbeiten im Niedriglohnbereich. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4786) auf eine Kleine Anfrage (18/4619) der Fraktion Die Linke aus. Darin heißt es, dass im Dezember 2013 rund 65 Prozent (400.000) der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten aus Betrieben mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in der Arbeitnehmerüberlassung im "unteren Entgeltbereich" arbeiten würden. Der bundeseinheitliche Schwellenwert dafür lag im Dezember 2013 bei 1973 Euro.

Tarifeinheitsgesetz nicht branchenbezogen
Das Gesetz zur Tarifeinheit verfolgt keinen branchenbezogenen Ansatz. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4822) auf eine Kleine Anfrage (18/4663) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie gehe davon aus, "dass es branchenübergreifend eines sinnvollen Ordnungsrahmens bedarf, der tarifliche Zuständigkeitskonflikte subsidiär löst", schreibt die Regierung weiter.

Sie weist in der Antwort auch die Kritik zurück, der Betriebsbegriff sei im Gesetzentwurf nicht ausreichend definiert worden. Der zugrunde zu legende Betriebsbegriff entspreche dem verfassungsrechtlichen Betriebsbegriff, so die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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