Niedriglohnsektor Leiharbeit


Bundesregierung: Überdurchschnittlich viele Leiharbeitnehmer arbeiten im Niedriglohnbereich
Das Gesetz zur Tarifeinheit verfolgt keinen branchenbezogenen Ansatz

(11.06.15) - Überdurchschnittlich viele Leiharbeitnehmer arbeiten im Niedriglohnbereich. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4786) auf eine Kleine Anfrage (18/4619) der Fraktion Die Linke aus. Darin heißt es, dass im Dezember 2013 rund 65 Prozent (400.000) der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten aus Betrieben mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in der Arbeitnehmerüberlassung im "unteren Entgeltbereich" arbeiten würden. Der bundeseinheitliche Schwellenwert dafür lag im Dezember 2013 bei 1973 Euro.

Tarifeinheitsgesetz nicht branchenbezogen
Das Gesetz zur Tarifeinheit verfolgt keinen branchenbezogenen Ansatz. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4822) auf eine Kleine Anfrage (18/4663) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie gehe davon aus, "dass es branchenübergreifend eines sinnvollen Ordnungsrahmens bedarf, der tarifliche Zuständigkeitskonflikte subsidiär löst", schreibt die Regierung weiter.

Sie weist in der Antwort auch die Kritik zurück, der Betriebsbegriff sei im Gesetzentwurf nicht ausreichend definiert worden. Der zugrunde zu legende Betriebsbegriff entspreche dem verfassungsrechtlichen Betriebsbegriff, so die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen