Ausnahmeregelungen für stromintensive Betriebe
2012 wollen doppelt so viele Firmen von der EEG-Umlage befreit werden wie 2011
Hintergrund des Anstiegs der Anträge ist, dass im Zuge der EEG-Novelle 2012 die Anforderungen für die Ermäßigung der Öko-Umlage gesenkt wurden
(11.09.12) - Die Zahl stromintensiver Unternehmen, die von der Umlage für Erneuerbare Energien (EEG) weitgehend befreit werden wollen, hat sich mehr als verdoppelt. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (17/10509) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10421) hervorgeht, stellten bis Ende Juni 2012 insgesamt 2023 dieser Unternehmen einen entsprechenden Antrag. 2011 waren es lediglich 813 Firmen gewesen, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Reduzierung der EEG-Umlage beantragt hatten.
Hintergrund des Anstiegs der Anträge ist, dass im Zuge der EEG-Novelle 2012 die Anforderungen für die Ermäßigung der Öko-Umlage gesenkt wurden. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage können jetzt auch Betriebe mit einer jährlichen Stromabnahme zwischen einer und zehn Gigawattstunden eine weitgehende Ermäßigung erhalten.
Vor der EEG-Novelle traf dies nur für Firmen mit einem Stromverbrauch von jährlich 10 Gigawattstunden zu.
Auch die Zahl der Abnahmestellen, an denen der günstigere Strom aus dem Netz entnommen wird, könnte sich laut Regierung stark erhöhen: von 1137 Abnahmestellen im Jahr 2011 auf voraussichtlich 3172 im Jahr 2012. Wie viele der gestellten Anträge jedoch genehmigt werden, steht noch nicht fest, da die entsprechenden Bewilligungen nach Auskunft der Regierung erst am Jahresende erfolgen.
Daher kann die Bundesregierung auch noch nicht abschätzen, wie stark sich die Ermäßigungen der EEG-Umlage auf den Strompreis im Jahr 2012 auswirken werden. Im Jahr 2011 führten die Ausnahmeregelungen für stromintensive Betriebe laut Regierung für die anderen Stromverbraucher zu einer Erhöhung der EEG-Umlage von 0,6 Cent pro Kilowattstunde. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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