Hausärztliche Versorgung & Vertragsfreiheit


Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen legt Gutachten vor
Tatsache, dass sich die Ärzte bei der hausarztzentrierten Versorgung der Beitragssatzstabilität unterwerfen müssten, schränke die Vertragsfreiheit ein


(03.09.12) - Bei besonderen Verträgen im Gesundheitswesen wie etwa der hausärztlichen Versorgung sollte es in Zukunft mehr Vertragsfreiheit und weniger staatliche Regulierung geben. Dafür plädiert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Sondergutachten 2012, das die Bundesregierung als Unterrichtung (17/10323) vorgelegt hat und das den Titel "Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung" trägt.

Darin kritisieren die sieben Sachverständigen unter Vorsitz von Prof. Eberhard Wille unter anderem, dass der Gesetzgeber die Krankenkassen bei der hausarztzentrierten Versorgung zu einem Angebot verpflichtet, viele Vertragsinhalte beispielsweise hinsichtlich der Vergütung aber bereits vorgegeben zu haben. Die Tatsache, dass sich die Ärzte bei der hausarztzentrierten Versorgung der Beitragssatzstabilität unterwerfen müssten, schränke zudem die Vertragsfreiheit ein, schreiben die Experten in ihrem Gutachten. Die Sachverständigen schlagen für eine

Verbesserung des Vertragswettbewerbs "ein funktionierendes Verfahren zur Bereinigung der ambulanten ärztlichen Vergütung" vor. Die bestehenden Verfahren, erklären die Sachverständigen, seien teilweise nicht wettbewerbsneutral gestaltet. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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