Hausärztliche Versorgung & Vertragsfreiheit
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen legt Gutachten vor
Tatsache, dass sich die Ärzte bei der hausarztzentrierten Versorgung der Beitragssatzstabilität unterwerfen müssten, schränke die Vertragsfreiheit ein
(03.09.12) - Bei besonderen Verträgen im Gesundheitswesen wie etwa der hausärztlichen Versorgung sollte es in Zukunft mehr Vertragsfreiheit und weniger staatliche Regulierung geben. Dafür plädiert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem Sondergutachten 2012, das die Bundesregierung als Unterrichtung (17/10323) vorgelegt hat und das den Titel "Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung" trägt.
Darin kritisieren die sieben Sachverständigen unter Vorsitz von Prof. Eberhard Wille unter anderem, dass der Gesetzgeber die Krankenkassen bei der hausarztzentrierten Versorgung zu einem Angebot verpflichtet, viele Vertragsinhalte beispielsweise hinsichtlich der Vergütung aber bereits vorgegeben zu haben. Die Tatsache, dass sich die Ärzte bei der hausarztzentrierten Versorgung der Beitragssatzstabilität unterwerfen müssten, schränke zudem die Vertragsfreiheit ein, schreiben die Experten in ihrem Gutachten. Die Sachverständigen schlagen für eine
Verbesserung des Vertragswettbewerbs "ein funktionierendes Verfahren zur Bereinigung der ambulanten ärztlichen Vergütung" vor. Die bestehenden Verfahren, erklären die Sachverständigen, seien teilweise nicht wettbewerbsneutral gestaltet. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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