Verschluckungsgefahr für Kinder bei Bubble Tea


Bundesregierung: Eine rechtliche Regelung von Warnhinweisen durch den Gesetzgeber speziell für Bubble Tea ist nicht vorgesehen
Derzeit würden seitens der zuständigen Landesbehörden in Bezug auf Bubble Tea vor allem Beanstandungen wegen der fehlenden Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen sowie Warnhinweise ausgesprochen


(31.08.12) - Die Forderung nach Warnhinweisen hinsichtlich der Verschluckungsgefahr von Bestandteilen von Bubble Tea bei Kindern sei sachgerecht und sollte gut sichtbar, leicht lesbar und verständlich auf den Getränken angebracht sein. Das geht aus einer Antwort (17/10427) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (17/10335) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hervor.

Die betroffenen Wirtschaftsverbände seien darüber unterrichtet und gebeten worden, ihre Mitglieder anzuhalten, auf die mögliche Gefahr hinzuweisen. Weiter heißt es, dass eine rechtliche Regelung von Warnhinweisen durch den Gesetzgeber speziell für Bubble Tea nicht vorgesehen ist, weil die allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften ausreichen.

Derzeit würden seitens der zuständigen Landesbehörden in Bezug auf Bubble Tea vor allem Beanstandungen wegen der fehlenden Kennzeichnung von Lebensmittelzusatzstoffen sowie Warnhinweise ausgesprochen. Aufgrund der von den Lebensmittelüberwachungsbehörden bereits ergriffenen Maßnahmen geht die Bundesregierung in dieser Hinsicht von einer Verbesserung der Verbraucherinformation in der nächsten Zeit aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen