Transparenz bei Krankenversicherungen


Wer weiß schon, wie viel Geld eine gesetzliche Krankenversicherung im Jahr bewegt? Oder wie viele Menschen bei ihr versichert sind?
Ab dem 1. Januar 2014 müssen die gesetzlichen Krankenkassen alle Daten offenlegen

(11.10.13) - Wenn es um Bilanzen, Mitgliederentwicklung und Vermögensstrukturen von gesetzlichen Krankenkassen geht, wird es für den Kunden schwierig, sich zu informieren. Geschäftsberichte oder Rechnungsbilanzen sind für die Versicherten auf den Internetseiten der Krankenkassen bisweilen schwer zu finden. Außerdem sind die entsprechenden Informationen – wenn sie denn gefunden werden konnten – häufig nur schwer verständlich.

Kassen müssen Geschäftsberichte zugänglich machen
Das Bundeskabinett hat nun eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung beschlossen: Ab dem 1. Januar 2014 müssen die Kassen ihre Rechnungsabschlüsse im Bundesanzeiger und auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Die Daten sind den Versicherten so zur Verfügung zu stellen, dass diese sie verstehen.

Außerdem sind die Kassen verpflichtet, in ihrer Satzung weitere Veröffentlichungswege festzulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Informationen alle Versicherten erreichen. Die neue Regelung gilt nicht für die landwirtschaftlichen Krankenkassen.

Alle Daten müssen offengelegt werden
Eine gesetzliche Krankenkasse ist nach den neuen Regeln verpflichtet, Auskünfte über ihre Einnahmen und Ausgaben bereitzustellen. Außerdem muss sie darlegen, wie viele Versicherte sie hat und wie sich ihr Versichertenbestand entwickelt.

Auch Angaben über das Vermögen dürfen nicht fehlen. Dazu gehören zum Beispiel Betriebsmittel, Rücklagen und Verwaltungsvermögen. Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung sowie Verwaltungsausgaben sind in der Veröffentlichung gesondert auszuweisen. Die Daten werden künftig in absoluten Werten und in Prozent (Veränderung gegenüber dem Vorjahr) ausgewiesen.

Stichtag 30. November
Die Bekanntgabe muss jeweils zum 30. November des Jahres erfolgen, das auf das Berichtsjahr folgt. Die Jahresrechnungsergebnisse für 2013 werden damit spätestens zum 30. November 2014 erstmals in neuer Form veröffentlicht.

Mit der Publikation ihrer Geschäftsergebnisse legen die Krankenkassen Rechenschaft gegenüber ihren Mitgliedern und Versicherten ab. Sie schaffen so gleichzeitig die notwendige Transparenz, damit sich Versicherte bei der Wahl ihrer Krankenkasse umfassend über deren wirtschaftliche Lage informieren können. Transparenz und verständliche Informationen sind wichtig für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Versicherten und ihrer Krankenkasse. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

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