Umsetzung der EU-Aktionärsrichtlinie
Aktionärsdemokratie und die Relevanz des Deutschen Corporate Governance Kodex
Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie: Regelungen für mehr Aktionärstransparenz legt einen Schwerpunkt auf die Vergütungspolitik
Die Deutsche Bundesregierung plant die EU-Aktionärsrichtlinie (EU) 2017/828 innerhalb der Umsetzungsfrist bis zum 10. Juni 2019 umzusetzen. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort (19/6043) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5441). Die Regierung begrüße das Anliegen der Richtlinie, die langfristige Mitwirkung von Aktionären und die Transparenz zwischen Gesellschaften und Anlegern zu fördern, und strebe an, die Vorgaben der Richtlinie soweit möglich 1:1 umzusetzen. Der vom Ministerium im Oktober veröffentlichte Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie befinde sich in der Ressortabstimmung.
Die Abgeordneten verwiesen in ihrer Anfrage nach dem Stand der Umsetzung der Richtlinie auch auf Kritik am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der Verhaltensregeln für deutsche börsennotierte Gesellschaften enthält. Dazu heißt es in der Antwort, dieser sei ein Kernstück der Selbstregulierung der deutschen Wirtschaft. Die Regierungskommission DCGK passe seit ihrer Einsetzung 2001 die von ihr aufgestellten Standards an die Anforderungen der Zukunft an.
Die Deutsche Bundesregierung betrachte die Regierungskommission daher weiterhin als geeignetes Format zur Formulierung und Etablierung von Standards guter Unternehmensführung in Deutschland. Trotz vereinzelt entgegenstehender Berichterstattung in den Medien habe sich der DCGK als erfolgreiches Instrument erwiesen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.12.18
Newsletterlauf: 12.02.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.