Regierung: Leiharbeit wird nicht gefördert


Bundesagentur für Arbeit (BA) fördere nicht eine Vermittlung von Arbeitslosen in Zeitarbeitsverhältnisse
"Es wäre unzulässig, Zeitarbeitsunternehmen bei der Suche nach Arbeitnehmern die Unterstützung zu verweigern", betont die Regierung

(12.03.15) - Die Deutsche Bundesregierung widerspricht der Behauptung, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Vermittlung von Arbeitslosen in Zeitarbeitsverhältnisse besonders fördert. Das unterstreicht sie in ihrer Antwort (18/4022) auf eine Kleine Anfrage (18/3879) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin heißt es, dass die BA darauf hinzuwirken habe, dass auch Arbeitgeber aus der Zeitarbeitsbranche geeignete Arbeitnehmer erhalten.

"Es wäre unzulässig, Zeitarbeitsunternehmen bei der Suche nach Arbeitnehmern die Unterstützung zu verweigern", betont die Regierung. Die Zusammenarbeit der BA mit Zeitarbeitsunternehmen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen begründe keine besondere Partnerschaft zwischen BA und diesen Unternehmen und beinhalte auch keine besondere Förderung. Jedoch habe die BA ihr Zielsystem neu ausgerichtet, wonach die Nachhaltigkeit der Integration in den Arbeitsmarkt nun höher bewertet werde, heißt es weiter.

Aus der Antwort geht ferner hervor, dass im Juni 2014 insgesamt rund 779.000 Menschen in der Zeitarbeit beschäftigt waren. Das entspricht einem Anteil von 2,6 Prozent an allen sozialversicherungspflichtigen Jobs. Von Dezember 2013 bis November 2014 verzeichnete die BA rund 2,3 Millionen Abgänge arbeitsloser Personen in den ersten Arbeitsmarkt. Davon waren einen Monat später noch rund 1,9 Millionen Menschen in sozialversicherungspflichtiger Arbeit registriert und von diesen waren rund 325.000 und damit 17,4 Prozent in der Arbeitnehmerüberlassung tätig. BA und Jobcenter vermittelten rund 312.000 der 2,3 Millionen Stellen. Von diesen waren einen Monat später 30,7 Prozent in der Zeitarbeitsbranche registriert. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen