Zwischenbericht zu De-Mail-Diensten
De-Mail: Es soll beobachtet werden, ob gegebenenfalls Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Dienste besteht
Erforderliche Änderungen aus den Arbeiten zur Digitalen Agenda und zur eIDAS-VO könnten einfließen
(11.03.15) – Die Deutsche Bundesregierung will bis Ende 2016 einen "fortführenden Bericht zu erforderlichen Weiterentwicklungen bei De-Mail" vorlegen. Dies kündigt sie in ihrem als Unterrichtung vorliegenden Zwischenbericht nach Artikel 4 des Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten (18/4042) an. Danach soll sie die Entwicklung der De-Mail-Dienste beobachten und darlegen, "ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Dienste und bei den Vorschriften über die elektronische Zustellung besteht". Darüber soll sie dem Gesetzespassus zufolge dem Bundestag spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht vorlegen.
Wie aus der Unterrichtung hervorgeht, liegen aufgrund der Verzögerung bei der Einführung von De-Mail zum jetzigen Zeitpunkt noch zu geringe Erfahrungswerte und Daten vor, "um die durch den Bericht zu bewertenden Fragen angemessen beantworten zu können".
Zum anderen ergäben sich aus der anstehenden Umsetzung der Digitalen Agenda und den bis Mitte 2016 abzustimmenden Durchführungsrechtakten zur EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-VO) voraussichtlich weitere Anpassungs- und Ergänzungsbedarfe. Wie die Regierung weiter schreibt, können in den Bericht, den sie bis Ende kommenden Jahres vorlegen will, die "dann vorliegenden drei Jahre Erfahrungen mit De-Mail-Diensten im Markt" sowie erforderliche Änderungen aus den Arbeiten zur Digitalen Agenda und zur eIDAS-VO einfließen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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