Zum Ankauf von Steuerdaten
Deutsche Bundesregierung: 200 Millionen Euro Einnahmen durch Steuer-CD aus Liechtenstein
Grundsätzlich stoßen Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden bei Sachverhalten im Ausland an ihre Grenzen
(12.04.10) - Von den 2008 angekauften Steuerdaten mit Angaben zu Kunden einer liechtensteinischen Bank sind bisher ein Drittel ausgewertet worden. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1074) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/836) mitteilt, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Bochum in bisher 588 Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Davon seien 191 Fälle bereits abgeschlossen. Gezahlt worden seien 200 Millionen Euro Steuern, Geldauflagen und Bewährungsauflagen, schreibt die Bundesregierung. Sie habe aber keine Angaben darüber, wie hoch der Wert der von deutschen Steuerpflichtigen gegenüber den deutschen Finanzbehörden geheim gehaltenen Geldanlagen im Ausland ist.
Zum Ankauf von Steuerdaten heißt es in der Antwort grundsätzlich, dass die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden bei Sachverhalten im Ausland an ihre Grenzen stoßen würden. Wenn es keinen automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten gebe und ausländische Steuerbehörden auch sonst keine Auskünfte erteilen würden, könnten unvollständige oder falsche Angaben eines deutschen Kapitalanlegers grundsätzlich nicht aufgedeckt werden.
“Der Ankauf von Daten über ausländische Kapitalanlagen, die die Steuerpflichtigen bei gehöriger Erfüllung ihrer steuerlichen Mitwirkungspflichten selbst hätten mitteilen müssen, ist in diesen Fällen das einzige Mittel, um Steuerhinterziehung durch Kapitalanlagen in nicht auskunftsbereiten Ländern aufdecken zu können", schreibt die Bundesregierung.
Im Hinblick auf die geschätzten steuerlichen Auswirkungen erscheine der Preis für jüngst angekaufte Steuerdaten in Höhe von 2,5 Millionen Euro angemessen, heißt es in der Antwort weiter. Zur steuerlichen Behandlung des Kaufpreises schreibt die Regierung, dass staatliche Stellen in solchen Fällen 10 Prozent der Prämiensumme an die Finanzkassen der einzelnen Bundesländer abführen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.