In Brüssel für Verbraucherschutz einsetzen
Online-Abzocke macht nicht an den Grenzen der Mitgliedstaaten halt
Linksfraktion erkundeigte sich nach der verbraucherpolitischen Strategie der Deutschen Bundesregierung
(09.04.10) - Die Deutsche Bundesregierung will sich auf EU-Ebene für eine einheitliche Regelung im Umgang mit Internet-Kostenfallen einsetzen. Das geht aus einer Antwort (17/1005) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/853) hervor, die sich nach der verbraucherpolitischen Strategie der Regierung erkundigt hatten.
“Mit der von Deutschland angestrebten Verankerung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung auf europäischer Ebene wird der Tatsache Rechnung getragen, dass 'Online-Abzocke‘ nicht an den Grenzen der Mitgliedstaaten halt macht", heißt es in der Antwort.
Auch für eine Verbesserung der EU-Spielzeug-Richtlinie will sich die Bundesregierung in Brüssel stark machen. Sie sei der Auffassung, dass “insbesondere bei den chemischen Anforderungen an Spielzeug" Nachbesserungsbedarf bestehe und nennt als Beispiele die Grenzwerte für Cadmium- und Bleigehalte sowie die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe.
Beim Thema Bankberatung verweist die Regierung auf das am 3. März 2010 veröffentlichte Eckpunktepapier des Bundesfinanzministers für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.