In Brüssel für Verbraucherschutz einsetzen
Online-Abzocke macht nicht an den Grenzen der Mitgliedstaaten halt
Linksfraktion erkundeigte sich nach der verbraucherpolitischen Strategie der Deutschen Bundesregierung
(09.04.10) - Die Deutsche Bundesregierung will sich auf EU-Ebene für eine einheitliche Regelung im Umgang mit Internet-Kostenfallen einsetzen. Das geht aus einer Antwort (17/1005) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/853) hervor, die sich nach der verbraucherpolitischen Strategie der Regierung erkundigt hatten.
“Mit der von Deutschland angestrebten Verankerung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung auf europäischer Ebene wird der Tatsache Rechnung getragen, dass 'Online-Abzocke‘ nicht an den Grenzen der Mitgliedstaaten halt macht", heißt es in der Antwort.
Auch für eine Verbesserung der EU-Spielzeug-Richtlinie will sich die Bundesregierung in Brüssel stark machen. Sie sei der Auffassung, dass “insbesondere bei den chemischen Anforderungen an Spielzeug" Nachbesserungsbedarf bestehe und nennt als Beispiele die Grenzwerte für Cadmium- und Bleigehalte sowie die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe.
Beim Thema Bankberatung verweist die Regierung auf das am 3. März 2010 veröffentlichte Eckpunktepapier des Bundesfinanzministers für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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