Urhebervergütung wird rückabgewickelt


Das Vorgehen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort bei der Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung wird genau verfolgt und darauf geachtet, dass die VG Wort ihre gesetzlichen Pflichten einhalte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im April 2016 der Verwertungsgesellschaft Wort die Aufteilung der gesetzlichen Vergütungen aus der Privatkopieabgabe zwischen Autoren und ihren Verlegern untersagt



Mit dem Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG), das im Juni 2016 in Kraft trat, ist nach Einschätzung der Deutschen Bundesregierung ein "zeitgemäßer Rechtsrahmen" für die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften geschaffen worden. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) kontrolliere die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, heißt es in der Antwort (18/12068) auf eine Kleine Anfrage (18/11915) der Fraktion Die Linke.

In dem Zusammenhang werde auch das Vorgehen der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort bei der Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung genau verfolgt und darauf geachtet, dass die VG Wort ihre gesetzlichen Pflichten einhalte.

Die VG Wort habe bereits Maßnahmen ergriffen, um die Verteilung zu korrigieren. Der Verwaltungsrat habe am 10. Oktober 2016 einen Beschluss gefasst über die Rückforderung im Zeitraum 2012 bis 2015 der an Verlage ausgeschütteten Beträge. Am 26. November 2016 habe die Mitgliederversammlung ein anonymisiertes Verfahren beschlossen, "das auf der Grundlage freiwilliger Abtretungen von Nachforderungsansprüchen durch die Autoren" eine Verrechnung ermögliche. Die Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung dauere derzeit noch an.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im April 2016 der Verwertungsgesellschaft Wort die Aufteilung der gesetzlichen Vergütungen aus der Privatkopieabgabe zwischen Autoren und ihren Verlegern untersagt. Demnach steht die Vergütung ausschließlich den Autoren zu. Die Höhe der Rückforderungen für die Jahre 2012 bis 2015, die sich aus dem BGH-Urteil ergibt, soll bei rund 100 Millionen Euro liegen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.05.17
Home & Newsletterlauf: 12.06.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen