IT-Sicherheitskennzeichen geplant
Sicherheit von Produkten im Verbrauchersegment für Bürger "sichtbar und nachvollziehbar" machen
Kennzeichen soll aus zwei Komponenten bestehen
Ein sogenanntes IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucherprodukte ist ein Thema der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/13741) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13374). Danach plant das Bundesinnenministerium derzeit, dieses Kennzeichen im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 einzuführen. Es solle erstmals die Sicherheit von Produkten im Verbrauchersegment für Bürger "sichtbar und nachvollziehbar" machen. Die Nutzung werde seitens der Wirtschaft auf freiwilliger Basis erfolgen.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, soll das Kennzeichen "aus zwei Komponenten bestehen: Zum einen aus einer prägnanten Aussage des Herstellers zur Einhaltung bestimmter Sicherheitsanforderungen, zum anderen soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als vertrauenswürdiger Informationsgeber zusätzliche aktuelle Informationen zur Sicherheit oder aktuellen Schwachstellen bereitstellen". Generell könne das IT-Sicherheitskennzeichen damit zukünftig auch genutzt werden, um die Modalitäten von Sicherheitsupdates im Rahmen der Vorgaben des Kennzeichens genauer festzulegen, heißt es in der Vorlage weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 12.12.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.