Geteiltes Echo auf Paketboten-Gesetz


Die Nachunternehmerhaftung soll helfen, den Sozialleistungsbetrug einzudämmen, sie könne aber nicht für bessere Arbeitsbedingungen sorgen
Arbeitgeberverbände: "Der Staat trägt die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen und die konsequente Ahndung von Gesetzesverstößen. Dieser Aufgabe darf er sich nicht dadurch entledigen, dass er sie durch immer mehr Regulierung auf private Unternehmen abwälzt"




An der Einführung der Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche scheiden sich die Geister. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales deutlich. Während die arbeitgebernahen Verbände erwartungsgemäß das Ausmaß der Regulierung kritisierten und infrage stellten, ob diese ihren Zweck erfüllen wird, äußerten Arbeitnehmervertreter die Hoffnung auf positive Effekte. Zum Teil wurde das Gesetz auch als nicht ausreichend bezeichnet, um bessere Arbeitsbedingungen tatsächlich durchzusetzen.

Der Gesetzentwurf (19/13958) der Bundesregierung sieht vor, eine Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste) einzuführen. Vorbild sollen die bestehenden Haftungsregelungen für die Baubranche und die Fleischwirtschaft sein. Die Bundesregierung begründet die Initiative damit, dass es viele Paketdienste gebe, die fast ausschließlich mit Nachunternehmern arbeiten. Hier komme es häufig zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz und gegen sozialversicherungsrechtliche Pflichten mit zum Teil kriminellen Strukturen, heißt es im Entwurf.

Sehr kritisch äußerte sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): "Der Staat trägt die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen und die konsequente Ahndung von Gesetzesverstößen. Dieser Aufgabe darf er sich nicht dadurch entledigen, dass er sie durch immer mehr Regulierung auf private Unternehmen abwälzt", schreibt die BDA in ihrer Stellungnahme. In der Anhörung äußerte BDA-Vertreter Roland Wolf zudem Bedenken, dass eine Nachunternehmerhaftung zu mehr Qualität in der Branche führt. Der Bundesverband Spedition und Logistik e. V. kritisierte, dass der im Gesetz genannte Geltungsbereich zu weit gefasst sei. Man müsse sicherstellen, dass auch tatsächlich nur die Paketzustelldienste gemeint seien, erklärte deren Vertreter Frank Huster. Der Unternehmer Michael Mlynarczyk erklärte, die Dokumentationspflichten der Arbeitszeiten auszuweiten sei ein "nicht umsetzbarer, gewaltiger Aufwand".

Andreas Schumann vom Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. betonte dagegen, die Nachunternehmerhaftung könne einen Beitrag für die Qualifizierung der Zusteller leisten. Dafür sei es nötig, die Haftungsfreistellung nicht nur auf die Unbedenklichkeitserklärung zu beziehen, sondern mit einer Präqualifizierung zu verbinden, sagte er. Andrea Kocsis von der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft verdi begrüßte den Gesetzentwurf ebenfalls.

Die Nachunternehmerhaftung werde helfen, den Sozialleistungsbetrug einzudämmen, sie könne aber nicht für bessere Arbeitsbedingungen sorgen. Dafür brauche es eine genauere Erfassung der Arbeitszeiten, betonte sie. Ähnlich argumentierte der Sozialwissenschaftler Stefan Sell. Als folgerichtig und dringend notwendig bezeichnet Dominique John vom Verein Faire Mobilität des Entwurf, denn die Arbeitsbedingungen der Zusteller bei Subunternehmen seien unterirdisch, viele ausländische Beschäftigte würden nicht nur die Sprache nicht richtig sprechen, sondern auch ihre Rechte nicht kennen, sagte John. (Deutscher Bundestag: ra)









eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 13.12.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen