Leiharbeit in Deutschland


Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit
Es ist notwendig, einen aktuellen Überblick über die Entwicklungen in der Leiharbeit zu haben, um bewerten zu können, inwiefern die Regelungen im novellierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geeignet sind, die mit dem Einsatz von Leiharbeit verbundenen Probleme zu lösen




Im Dezember 2017 gab es eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland, das waren 2,8 Prozent aller Beschäftigten. Von 961.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeitnehmern arbeiteten 84 Prozent in Vollzeit und 16 Prozent in Teilzeit, weitere 70.000 in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4148) auf eine Kleine Anfrage (19/3685) der Fraktion Die Linke. 43.000 sozialversicherungspflichtige Leiharbeiter und 4.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte erhielten zusätzlich Arbeitslosengeld II. Knapp 63 Prozent der Leiharbeitskräfte zählten zu den Geringverdienern.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die letzte Bundesregierung hatte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz novelliert. Dieses gilt nun seit April 2017. Nach gut einem Jahr ist es aus Sicht der Fragestellenden an der Zeit, eine Bilanz zu ziehen, da die Regelungen in der öffentlichen Debatte als unzureichend kritisiert wurden, zum Beispiel, dass nur eine Minderheit der Leiharbeitskräfte von Equal Pay nach neun Monaten profitieren würde.

Auch wurde kritisiert, dass mit den geplanten Änderungen bei der Höchstüberlassungsdauer der dauerhafte Einsatz im Entleihbetrieb mit wechselnden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern legitimiert wird, obwohl die EU-Richtlinie zur Leiharbeit diese Beschäftigungsform als vorübergehendes Instrument vorschreibt.

Es ist notwendig, einen aktuellen Überblick über die Entwicklungen in der Leiharbeit zu haben, um bewerten zu können, inwiefern die Regelungen im novellierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geeignet sind, die mit dem Einsatz von Leiharbeit verbundenen Probleme zu lösen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 13.11.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen