Leiharbeit in Deutschland
Aktuelle Entwicklungen in der Leiharbeit
Es ist notwendig, einen aktuellen Überblick über die Entwicklungen in der Leiharbeit zu haben, um bewerten zu können, inwiefern die Regelungen im novellierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geeignet sind, die mit dem Einsatz von Leiharbeit verbundenen Probleme zu lösen
Im Dezember 2017 gab es eine Million Leiharbeitnehmer in Deutschland, das waren 2,8 Prozent aller Beschäftigten. Von 961.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeitnehmern arbeiteten 84 Prozent in Vollzeit und 16 Prozent in Teilzeit, weitere 70.000 in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4148) auf eine Kleine Anfrage (19/3685) der Fraktion Die Linke. 43.000 sozialversicherungspflichtige Leiharbeiter und 4.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte erhielten zusätzlich Arbeitslosengeld II. Knapp 63 Prozent der Leiharbeitskräfte zählten zu den Geringverdienern.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die letzte Bundesregierung hatte das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz novelliert. Dieses gilt nun seit April 2017. Nach gut einem Jahr ist es aus Sicht der Fragestellenden an der Zeit, eine Bilanz zu ziehen, da die Regelungen in der öffentlichen Debatte als unzureichend kritisiert wurden, zum Beispiel, dass nur eine Minderheit der Leiharbeitskräfte von Equal Pay nach neun Monaten profitieren würde.
Auch wurde kritisiert, dass mit den geplanten Änderungen bei der Höchstüberlassungsdauer der dauerhafte Einsatz im Entleihbetrieb mit wechselnden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern legitimiert wird, obwohl die EU-Richtlinie zur Leiharbeit diese Beschäftigungsform als vorübergehendes Instrument vorschreibt.
Es ist notwendig, einen aktuellen Überblick über die Entwicklungen in der Leiharbeit zu haben, um bewerten zu können, inwiefern die Regelungen im novellierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geeignet sind, die mit dem Einsatz von Leiharbeit verbundenen Probleme zu lösen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 13.11.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.