Cum/Ex-Volumen zwei Milliarden Euro
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Gestaltungsvarianten von Cum/Ex-Geschäften vor, die nicht auf Leerverkäufen beruhen
Finanzmarkt-Compliance: Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Zusammenhang mit den Cum/Ex-Gestaltungen rund um den Dividendenstichtag 1.268 Erstattungsanträge von 85 Antragstellern mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1,898 Milliarden Euro den zuständigen Stellen der Länder und den Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt. Dort würden die weiteren Ermittlungen wegen Cum/Ex-Verdachts vorgenommen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/4397) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3802).
Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag würden im besonderen Fokus der Finanzverwaltung stehen, erklärt die Regierung. Seit einer Gesetzesänderung sei jedoch die Gefahr der Erstattung zuvor nicht abgeführter Kapitalertragsteuer beseitigt. "Durch die Finanzbehörden in Bund und Ländern wurden keine Fallgestaltungen berichtet, die nach der Systemumstellung eine mehrfache Erstattung der Kapitalertragsteuer zum Gegenstand haben", erklärt die Bundesregierung. (Deutscher Bundestag: ra)
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.10.18
Newsletterlauf: 16.11.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
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Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
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Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
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AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.