Cum/Ex-Volumen zwei Milliarden Euro


Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Gestaltungsvarianten von Cum/Ex-Geschäften vor, die nicht auf Leerverkäufen beruhen
Finanzmarkt-Compliance: Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht




Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Zusammenhang mit den Cum/Ex-Gestaltungen rund um den Dividendenstichtag 1.268 Erstattungsanträge von 85 Antragstellern mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1,898 Milliarden Euro den zuständigen Stellen der Länder und den Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt. Dort würden die weiteren Ermittlungen wegen Cum/Ex-Verdachts vorgenommen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/4397) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3802).

Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag würden im besonderen Fokus der Finanzverwaltung stehen, erklärt die Regierung. Seit einer Gesetzesänderung sei jedoch die Gefahr der Erstattung zuvor nicht abgeführter Kapitalertragsteuer beseitigt. "Durch die Finanzbehörden in Bund und Ländern wurden keine Fallgestaltungen berichtet, die nach der Systemumstellung eine mehrfache Erstattung der Kapitalertragsteuer zum Gegenstand haben", erklärt die Bundesregierung. (Deutscher Bundestag: ra)
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.10.18
Newsletterlauf: 16.11.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

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