Verschärfung der ungarischen Mediengesetze
Weiter Zweifel am ungarischen Mediengesetz: Mit der Mediengesetzgebung von 2010 wurde in Ungarn eine neue nationale Kontrollbehörde geschaffen, die hohe Geldstrafen gegen Rundfunk- und Fernsehsender verhängen darf
Ungarisches Mediengesetz wird als erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit gewertet
(14.12.11) - Seit der Verschärfung der ungarischen Mediengesetze im Jahr 2010 wurden bislang 414 Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Medien entlassen, weitere 400 der zuvor insgesamt 3.000 Stellen sollen noch abgebaut werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7468). Sie bezieht sich dabei auf Angaben der ungarischen Stiftung Mediendienst und Vermögensverwaltung (MTVA), in der die öffentlich-rechtlichen Medien seit 2011 zusammengefasst wurden. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass seit 2010 in sechs Fällen Bußgelder wegen exzessiver Gewalt- und Sexualitätsdarstellungen verhängt worden sind.
Mit der Mediengesetzgebung von 2010 wurde in Ungarn eine neue nationale Kontrollbehörde geschaffen, die hohe Geldstrafen gegen Rundfunk- und Fernsehsender verhängen darf, falls diese Inhalte verbreiten, die dem "öffentlichen Interesse", der "allgemeinen Moral" und der "nationalen Sicherheit" zuwiderlaufen. Dies hatte innerhalb der Europäischen Union zum Teil massive Kritik hervorgerufen, da das Gesetz als erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit gewertet wurde und wird.
Auch die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, sie halte an ihrer Kritik der ungarischen Mediengesetze fest. Denn die zwischen der EU-Kommission und der ungarischen Regierung vereinbarten Änderungen am Mediengesetz seien lediglich technische Änderungen gewesen, so die Begründung der Bundesregierung. Insbesondere zweifelt sie an der Konzeption des Medienrates, der Pflicht zur Offenlegung von Quellen sowie den inhaltlichen Vorgaben durch "zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe", verbunden mit weitreichenden Sanktionsmöglichkeiten, schreibt die Regierung weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.