Wirkung der Arzneimittelrabatte
Auf dem deutschen Markt verfügbar sind den Angaben zufolge derzeit patentgeschützte Arzneimittel mit insgesamt 243 Einzelwirkstoffen - Für 44 dieser Wirkstoffe habe es eine Nutzenbewertung gegeben
Eine Auflistung aus den vergangenen zehn Jahren zeigt, dass bis zur Einführung des AMNOG die Arzneimittelausgaben stetig gestiegen sind
(16.01.14) - Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) hat sich nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung bewährt. Damit sei eine Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Medikamenten geschaffen worden, teilte die geschäftsführende Regierung in ihrer Antwort (18/188) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/120) mit.
Seit dem 1. Januar 2011 muss dem Gesetz zufolge für jedes Arzneimittel, das in Deutschland neu auf den Markt kommt, der Zusatznutzen im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie nachgewiesen werden. Auf dieser Basis vereinbart dann der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem Hersteller einen Erstattungsbetrag sowie Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit der Verordnung.
Mit der Nutzenbewertung werde den Ärzten die Verordnung erleichtert. Ärzte seien aber in jedem Fall verpflichtet, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten unter Beachtung des Gebots der Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, heißt es in der Antwort weiter, in der im Übrigen auf die künftigen Entscheidungen der neuen Bundesregierung verwiesen wird. Auf dem deutschen Markt verfügbar sind den Angaben zufolge derzeit patentgeschützte Arzneimittel mit insgesamt 243 Einzelwirkstoffen. Für 44 dieser Wirkstoffe habe es eine Nutzenbewertung gegeben.
Eine Auflistung aus den vergangenen zehn Jahren zeigt, dass bis zur Einführung des AMNOG die Arzneimittelausgaben stetig gestiegen sind. Lagen die Ausgaben 2003 noch bei 23,399 Milliarden Euro, waren es 2010 bereits 30,180 Milliarden Euro. 2011 gingen die Ausgaben dann auf 28,984 Milliarden Euro zurück. Die noch unvollständigen Daten für 2013 deuteten auf eine "deutliche Ausgabenbeschleunigung" hin. Die insgesamt "günstigere Entwicklung" der Arzneimittelausgaben in der GKV sei auf die vereinbarten Rabatte zurückzuführen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.