Krankenversicherung von Rentnern


Gemäß den EU-Verordnungen sollen pflichtversicherte Rentner künftig auch mit ihrer ausländischen Rente zur Beitragszahlung herangezogen werden
Gesetzentwurf: Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa


(16.03.11) - Mit dem Gesetzentwurf zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze (17/4978) legt die Deutsche Bundesregierung Detailregelungen zur Umsetzung der EU-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (883/2004) und zur Festlegung der Modalitäten zur Durchführung dieser Verordnung (987/2009) fest.

Gemäß den EU-Verordnungen sollen pflichtversicherte Rentner künftig auch mit ihrer ausländischen Rente zur Beitragszahlung herangezogen werden. Dabei werden Beschäftigungsländer durch den Spitzenverband Bund und Krankenkassen oder die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung im Fall von Entsendungen benachrichtigt. Mit den Maßnahmen wird dem Grundsatz der Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten und Ereignissen im Bereich der Krankenversicherung von Rentnern entsprochen.

Der Gesetzentwurf der Regierung verfolgt "im Wesentlichen den Zweck" der Feststellung zuständiger Behörden, Träger sowie Verbindungs- und Zugangsstellen bei der Anwendung und Durchführung der EU-Verordnungen. Verbindungsstelle für den europaweiten Datenaustausch berufsständischer Versorgungseinrichtungen soll die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden. Sie soll die Verwaltungshilfe und den Datenaustausch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten koordinieren.

Desweiteren sind eine Verbindungsstelle für Familienleistungen sowie eine Koordinierungsstelle für die Systeme der Beamtenversorgung vorgesehen. Insgesamt sollen fünf Zugangsstellen als Kontaktstellen für grenzüberschreitenden Datenaustausch geschaffen werden, die alle in der EU-Verordnung Nr. 883/2004 geregelten Bereiche abdecken.

Im Gesetz sind auch Anpassungen des Dritten, Sechsten, Siebten und Elften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Gesetzes über die Altersversicherung der Landwirte vermerkt, die sich aus der Umsetzung der EU-Verordnungen ergeben. Finanziell werde es nach Aussagen der Regierung zu geringfügigen Mehreinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung kommen, durch den elektronische Datenaustausch und die Betreuung der Zugangsstellen sei mit erhöhten Kosten der entsprechenden Leistungsträger und Verbindungsstellen zu rechnen.

Diese belaufen sich für die Jahre 2011 und 2012 auf zwei bis drei Mio. Euro, in den Folgejahren auf ungefähr eine Mio. Euro. Neu eingeführte Informationspflichten werden die Bürokratiekosten der Wirtschaft um knapp eineinhalb Mio. Euro erhöhen, für kleinere und mittlere Unternehmen werden laut Regierung keine zusätzlichen Kosten entstehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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