Gesetzgeber habe auf Schrottimmobilien reagiert


Wird aus der Geldanlage ein lebenslanges Verschuldungsproblem? - Anfrage der Grünen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Schrottimmobilien als Vermögensanlage
Grüne: "Kommt es zu einem vorzeitigen Verkauf oder der Verwertung der Immobilie, erleiden Anleger teils existenzbedrohend hohe Verluste"


(16.03.12) - Der Deutschen Bundesregierung ist keine nennenswerte Häufung von Verkäufen sogenannter Schrottimmobilien im Laufe der vergangenen vier Jahre bekannt. Das geht aus ihrer Antwort (17/8691) auf eine Kleine Anfrage (17/8516) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin heißt es weiter, dass die Problematik der Schrottimmobilien vornehmlich den Erwerb von Immobilien oder Anteilen an Immobilienfonds auf Darlehensbasis in den 90er-Jahren betreffe. Auf dieses Problem habe der Gesetzgeber laut einer früheren Antwort (16/7666) der Bundesregierung bereits reagiert.

Die Fragesteller bemerken u.a. vor:
"Seit den 90er-Jahren werden systematisch minderwertige Immobilien (sogenannte Schrottimmobilien) als Vermögensanlage oder Altersvorsorge über unterschiedliche Vertriebswege verkauft. Bei diesen Schrottimmobilien ist der Verkehrswert erheblich geringer als der vom Anleger aufgenommene Kredit. Kommt es zu einem vorzeitigen Verkauf oder der Verwertung der Immobilie, erleiden Anleger teils existenzbedrohend hohe Verluste. In Deutschland wurden bereits Hunderttausende Opfer dieser Erwerbermodelle. Die Geschädigten suchen nach wie vor rechtlichen und staatlichen Schutz.

Die Finanzierung der Immobilienkredite wurde teilweise von namhaften Kreditinstituten wie der Deutschen Bausparkasse Badenia AG und der früheren Hypo-Vereinsbank angeboten. Die Verträge wurden oftmals von sogenannten Mitternachtsnotaren beurkundet, die auch kurzfristig und zu ungewöhnlichen Geschäftszeiten bereitstanden. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der ehemalige Berliner Senator für Verbraucherschutz Michael Braun.

So entstand ein Vertriebssystem, das Verbraucherinnen und Verbrauchern die zwingend notwendige Vorbereitungszeit und Prüfmöglichkeit unter Hinzuziehung von externen Experten erschwert und gesetzliche Schutzregeln unterläuft.

Stellen betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher fest, dass der Wert der Immobilie sehr viel niedriger als angenommen ist, wird aus der Geldanlage ein lebenslanges Verschuldungsproblem. Bisherige gesetzliche Regeln (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/7666) konnten den Anlagebetrug mit Schrottimmobilien nicht wirksam verhindern. Präventionsmaßnahmen und Initiativen für mehr Verbraucherschutz sind dringend geboten."
(Deutscher Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen