Datenschutzes und Sicherheit im Internet


Verbesserungen bei Finanzdienstleistungen und beim Datenschutz
Schutz vor Täuschung der Konsumenten zentraler Punkt beim Verbraucherschutz

(16.04.10) - Der vorsorgende Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher ist laut Bundesregierung ein Kernanliegen der Verbraucherpolitik. Dies geht aus ihrer Antwort (17/1268) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/988) hervor.

Die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und die Sicherheit von Produkten für den privaten Konsum seien ebenfalls ein wesentliches Anliegen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, betont die Regierung. Auch die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Schutz vor Täuschung und Irreführung seien ein zentraler Punkt dieser Thematik, heißt es in der Antwort weiter.

Ferner betont die Regierung, dass sich ihre "verbraucherpolitischen Maßnahmen im Jahr 2010 im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes auf Verbesserungen bei Finanzdienstleistungen und beim Datenschutz" richteten. Zudem seien eine "Verbesserung des Schutzes der 'Internetabzocke' sowie eine Stärkung der Rechte von Reisenden" geplant, erläutert sie in ihrer Antwort.

Beim Verbraucherschutz sei aber nicht nur das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aktiv, auch andere Ministerien seien an der Bearbeitung dieses Themenfeldes beteiligt, betont die Regierung. So seien Angelegenheiten des Datenschutzes und der Sicherheit im Internet beispielsweise Themen, die vom Bundesministerium des Innern bearbeitet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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