Exportkreditgarantien versichern Ausfall


Vorrangiger Zweck der Außenwirtschaftsförderung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland
Gegebenenfalls würden relevante Menschenrechtsauswirkungen zudem in einer einzelfallbezogenen Risikoprüfung in Betracht gezogen

(16.09.14) - Als Instrument der Außenwirtschaftsförderung versichern die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesbürgschaften) den deutschen Exporteur und gegebenenfalls die exportfinanzierende Bank gegen Zahlungsausfall. Dies schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2305) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2066), in der es um Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsfragen bei der Vergabe von Hermesbürgschaften geht.

Vorrangiger Zweck der Außenwirtschaftsförderung ist der Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland, heißt es weiter. Die Verantwortung für das Projekt, für das eine Lieferung oder eine Leistung eines deutschen Exporteurs bestimmt ist, liege am ausländischen Besteller und nicht am deutschen Exporteur. Die Einflussmöglichkeiten des Exporteurs beziehungsweise der Bank auf das Gesamtprojekt sei mitunter sehr gering. Der Bund habe zudem kein Vertragsverhältnis zum ausländischen Besteller.

Um Wettbewerbsgleichheit unter den Exporteuren zu schaffen, würden sich die OECD-Mitgliedsstaaten im Bereich der Exportkreditgarantien einheitlich nach den so genannten Common Approaches richten. Die Prüfung nach den Common Approaches umfasse sowohl ökologische als auch soziale Aspekte und sehe einen Abgleich mit den internationalen Standards insbesondere der Weltbankgruppe vor, heißt es in der Antwort. Die projektbezogenen menschenrechtlichen Aspekte seien explizit Teil der sozialen Aspekte. Gegebenenfalls würden relevante Menschenrechtsauswirkungen zudem in einer einzelfallbezogenen Risikoprüfung in Betracht gezogen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen