Keine Reform der Apothekenhonorare


Bundesregierung zur vorgeschlagenen Honorarreform für Apotheken: Angesichts der Vielfalt und Dynamik des Arzneimittelmarktes seien zur wirksamen Ausgabensteuerung verschiedene Regulierungsinstrumente erforderlich
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte in einem Gutachten vom Juni 2014 vorgeschlagen, die Apothekenhonorierung zu ändern

(15.09.14) - Die Deutsche Bundesregierung lehnt die von Gesundheitsexperten vorgeschlagene Honorarreform für Apotheken ab. So hätte eine Abkehr vom Grundsatz eines einheitlichen Apothekenabgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Folge, dass Versicherte für dasselbe Arzneimittel gegebenenfalls unterschiedlich hohe Preise und Zuzahlungen zu leisten hätten. Es solle jedoch gerade ausgeschlossen sein, den Patienten in einer Not- und Behandlungssituation etwaige Preisvergleiche zuzumuten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/2333) auf eine Kleine Anfrage (18/2264) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte in einem Gutachten vom Juni 2014 vorgeschlagen, die Apothekenhonorierung zu ändern. Die Regierung gibt zu Bedenken, dass der Sachverständigenrat selbst auf die Gefahr einer zu hohen Handelsspanne hingewiesen habe. In Regionen mit geringer Apothekendichte könnten sich dann "ungewollt höhere Preise und damit höhere Zuzahlungen ergeben". Es sei auch zu bezweifeln, dass sich die Niederlassung von Apothekern in schwach besetzten Regionen durch die vorgeschlagene Reform der Vergütung verbessern würde. Eher wäre ein Verdrängungswettbewerb zu befürchten.

Die Regierung will auch im Kern an der inhabergeführten Apotheke mit freiberuflich tätigen Apothekern festhalten. Das bestehende System gewährleiste am besten "eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung auf der Grundlage hoher professioneller Standards". Es bestehe keine Veranlassung, die bewährten Strukturen infrage zu stellen, solange eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt sei.

In Deutschland gilt ein generelles Fremdbesitzverbot für Apotheken. Nach einer Lockerung des Mehrbesitzverbotes darf ein Inhaber nun maximal vier Apotheken betreiben, wobei der Apotheker eine Hauptapotheke selbst leiten muss. Zudem müssen die Hauptapotheke und die Filialapotheken im selben Kreis oder im Nachbarkreis, also dicht beieinander liegen.

Zu dem Hinweis des Sachverständigenrates, wonach das deutsche Regulierungssystem für Arzneimittel vermehrt Elemente aufweise, "die sich in kaum mehr überschaubarer Weise gegenseitig verstärken, abschwächen, überflüssig machen und teilweise sogar in ihren vom Gesetzgeber anvisierten Effekten ausschließen", merkt die Bundesregierung an, angesichts der Vielfalt und Dynamik des Arzneimittelmarktes seien zur wirksamen Ausgabensteuerung verschiedene Regulierungsinstrumente erforderlich. Eine einheitliche und angemessene Preisbildung sei jedoch gewährleistet. Im Übrigen werde die Versorgungslage und die Ausgabenentwicklung fortlaufend beobachtet. Die Regierung werde bei Bedarf reagieren und dem Bundestag geeignete Vorschläge unterbreiten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen