Rückgang der Ausbildungsbereitschaft


Nur noch 23 Prozent aller Handwerksbetriebe bildeten 2009 aus
Der wahrscheinliche Grund: Anteil der Kleinstbetriebe beträchtlich gestiegen


(18.11.10) - Der Anteil der Handwerksbetriebe, die Auszubildende beschäftigen, ist 2009 erneut zurückgegangen und lag bei knapp 23 Prozent. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/3373) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/3243) hervor. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 1999, lag der Anteil ausbildender Handwerksbetriebe noch bei knapp 34 Prozent.

Bei den sogenannten zulassungsfreien Handwerken war der Rückgang bei der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge fast doppelt so hoch wie bei den zulassungspflichtigen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.

Seit der Reform des Handwerksrechts im Jahr 2004 können Handwerker in 53 von 94 Handwerksberufen (den "zulassungsfreien Handwerken") auch ohne Meistertitel einen Betrieb eröffnen.

Der Grund für den Rückgang der Ausbildungsbereitschaft dürfte laut Bundesregierung darin liegen, dass seit der Reform des Handwerkrechts der "Anteil der Kleinstbetriebe beträchtlich gestiegen" sei. Von Betrieben mit weniger als drei Beschäftigen würden laut einer Untersuchung des Forschungsinstituts ifh Göttingen nur 30 Prozent ausbilden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen