Schutz geistigen Eigentums


Kulturstaatsminister Bernd Neumann: "Freier Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken kann im digitalen Zeitalter nicht auf Kosten der Kreativen erfolgen, indem das Urheberrecht in ein Verbraucherrecht umgedeutet wird"
Neumann ab gegen ausuferndes Abmahnwesen: "Zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sollte der rechtliche Rahmen daher um ein Warnhinweismodell ergänzt werden"

(19.09.11) - Anlässlich der Eröffnung des Internationalen Medienkongresses der medienwoche@IFA äußerte sich Kulturstaatsminister Bernd Neumann unter anderem zum Thema "Urheberrecht". Der Minister sagte: "Das Internet ist eine faszinierende Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe an Kunst und Kultur. Zu den Risiken der digitalen Entwicklung gehört jedoch, dass der Schutz des geistigen Eigentums nicht ausreichend gesichert ist. Dies gefährdet die Existenz von Künstlern und von Kultur- wie Medienschaffenden, die von den Tantiemen für die Nutzung ihrer Werke leben. Der Urheber schafft mit seinem Buch, Presseartikel, Musikstück oder Film erst den individuellen Ausgangspunkt jeder kulturwirtschaftlichen Wertschöpfungskette. Er muss folglich an der Wertschöpfung angemessen beteiligt werden."

Der Kulturstaatsminister erklärte weiter: "Der Schutz geistigen Eigentums, kulturelle Vielfalt und eine vielfältige Medienlandschaft gehen Hand in Hand. Freier Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken kann im digitalen Zeitalter nicht auf Kosten der Kreativen erfolgen, indem das Urheberrecht in ein Verbraucherrecht umgedeutet wird. Zur besseren Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte sollte der rechtliche Rahmen daher um ein Warnhinweismodell ergänzt werden, das es ermöglicht, bei illegaler Nutzung zu verwarnen, ohne sofort zu bestrafen. Bei wiederholter Rechtsverletzung muss aber mit einer ernstzunehmenden Reaktion zu rechnen sein, zum Beispiel einer kostenträchtigen Abmahnung."

Zur Konkurrenz zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und privaten Anbietern von Printmedien bei Online-Angeboten erklärte der Kulturstaatsminister: "Die digitale Revolution stellt auch die Presseverleger vor große Herausforderungen. Die Bedeutung der Presse für die Demokratie kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Chancen der Printmedien für neue Geschäftsfelder im Online-Bereich müssen daher gewahrt werden. Wir brauchen zwar einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der auch angemessene Entwicklungsmöglichkeiten in der digitalen Welt hat. Diese dürfen allerdings nicht zu Lasten eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Medien gehen. Private Medienanbieter wie Verlage brauchen Spielraum für publizistisch und wirtschaftlich erfolgreiche Marktentwicklungen."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen