Speicherung personenbezogener Daten


Fraktion Die Linke hinterfragt den Umgang von Versicherungskonzernen mit sensiblen Kundendaten
BfDI musste mehrfach massive datenschutzrechtliche Bedenken unter anderem gegen das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft thematisieren


(19.12.12) - Der "Umgang von Versicherungskonzernen mit sensiblen Kundendaten" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/11342) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11122). Danach gibt es zur Frage, welche Daten ihrer Versicherungsnehmer – neben den zur Aufnahme notwendigen – die Versicherungskonzerne wie speichern dürfen, keine spezielle versicherungsaufsichtsrechtliche Regelung. Für die Speicherung personenbezogener Daten gelte das Bundesdatenschutzgesetz, schreibt die Regierung weiter

Die Linke hatte u.a. vorbemerkt
"In seinem 23. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2009 und 2010 stellte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einmal mehr fest, dass 'die Verbesserung des Datenschutzes bei Versicherungsunternehmen […] nur langsam voran' kommt. Bereits mehrfach musste der BfDI massive datenschutzrechtliche Bedenken unter anderem gegen das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft, das der Risikoprüfung und Aufdeckung bzw. Verhinderung von Versicherungsbetrug dient, thematisieren (vgl. hierzu 22. Tätigkeitsbericht Nummer 4.4.7 und 23. Tätigkeitsbericht Nummer 10.7).

Der HIS-Neukonzeption, deren Beratungen zwischen den dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und den Datenschutzaufsichtsbehörden bei Redaktionsschluss des 23. Tätigkeitsberichtes noch nicht abgeschlossen waren, hätten die Datenschutzaufsichtsbehörden nach Darstellung des BfDI nicht zustimmen können und Nachbesserungen gefordert sowie wesentliche datenschutzrechtliche Anforderungen formuliert (vgl. 23. Tätigkeitsbericht, S. 117)."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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