Gefährdung der öffentlichen Sicherheit


Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden
Die Linke will wissen: In welchem Ausmaß tauschen deutsche Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten mit ausländischen Sicherheitsbehörden, insbesondere mit jenen autoritär regierter Staaten, aus?


(20.12.12) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führt nach Angaben der Bundesregierung keine Gesamtstatistik zur Zahl der Personen, über die Daten an Sicherheitsbehörden ausländischer Staaten übermittelt wurden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/11296) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11086) zur "Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden" weiter schreibt, werden die ausländischen Partnerdienste bei Datenübermittlungen "immer schriftlich verpflichtet, dem BfV grundsätzlich Rechenschaft über die Verwendung der Daten abzugeben und nachzufragen, bevor eine Weitergabe von personenbezogenen BfV-Erkenntnissen an andere Stellen erfolgt".

In ihren Vorbemerkungen schreibt die Fraktion Die Linke:
"Die Weitergabe personenbezogener Daten an Sicherheitsbehörden autoritärer Regime ist unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten stets ein problematischer Vorgang. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in mehreren Sicherheitsabkommen mit ausländischen Staaten zu einem solchen Informationsaustausch verpflichtet. Als Anlass für eine Datenübermittlung enthalten einige der Abkommen äußerst vage Begriffe wie etwa 'Gefährdung der öffentlichen Sicherheit'. Dieser Begriff ist nicht definiert. Die Fragesteller gehen davon aus, dass er von autoritären Regimen wesentlich strenger gefasst wird als etwa von der Bundesregierung.

Die Fragesteller wollen erfassen, in welchem Ausmaß deutsche Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten mit ausländischen Sicherheitsbehörden, insbesondere mit jenen autoritär regierter Staaten, austauschen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen